Auszahlungen für schlafende Versicherungsverträge

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Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden
- das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig;
- die Verjährung des Rechtes ist vor dem 19.10.2012 erfolgt;
- die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche den Versicherungsvertrag verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen;
- der Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.
Die Anfrage kann ausschließlich über das Portal der Consap gestellt werden. Der Antragsteller muss sich vorab registrieren oder via SPID in das System einsteigen, teilt die Verbraucherzentrale Südtirol mit. Wird die Anfrage angenommen, werden maximal 50 Prozent des Kapitals ausbezahlt, welches dem Fonds vom Versicherungsvermittler überwiesen wurde.






