Wegen Friseurbesuch fristlos gekündigt

Über mehr als vier Jahre lang schummelte die Frau bei ihrer Arbeitszeiterfassung. Aufgefallen ist dies ihren Arbeitskollegen, welche es dem Vorsitzenden meldete. Dieser wiederum veranlasste die fristlose Kündigung der Frau. Der Arbeitsplatz der Frau war das Steueramt in Solothurn.
Zusätzlich zum Friseurbesuch sei die Frau während ihrer Arbeitszeit beim Shoppen gesehen worden sein oder korrigierte ihre Arbeitszeit zu Unrecht. So kamen an neun Arbeitstagen 18 Stunden und 20 Minuten zusammen, welche die Frau definitiv nicht gearbeitet hatte. Im Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es, dass sie „ihre Arbeitszeit wiederholt vorsätzlich falsch zu ihren Gunsten erfasst“ hat, berichtet 20min.ch.
In ihrer Verteidigung argumentierte die Frau mit unerfassten Arbeitsstunden, welche sie sonntags machen musste. Die einzelnen Vorwürfe könne sie nicht mehr widerlegen, da sie keinen Zugriff mehr auf ihren Outlook-Kalender habe. Zwar gab sie schlussendlich vier der zahlreichen Vorwürfe zu, jedoch reichten diese dem Gericht nicht für einen Freispruch.






