Welche Regeln gelten für Besucher in den Krankenhäusern?

Mit Anfang des Jahres fallen die Zutrittskontrollen an den Eingängen der Krankenhäuser weg. Jedoch ist für alle Personen, die das Krankenhaus betreten, das Tragen einer chirurgischen bzw. einer FFP-2-Maske weiterhin vorgesehen.
Bei Symptomen, die mit einer Covid-19-Erkrankung vereinbar sind, ist von einem Krankenhausbesuch abzusehen. Die Besuchszeiten, die im Eingangsbereich der Einrichtungen bzw. vor den Abteilungen angegeben sind, müssen eingehalten werden bzw. muss der Zutritt zu den Abteilungen außerhalb dieser Zeiten vom verantwortlichen Arzt genehmigt werden.
Jede Abteilung kann aufgrund besonderer Situationen (z.B. besondere, fragile Patienten, Entwicklung eines Infektionsherdes) in Absprache mit der jeweiligen ärztlichen Direktion eine Besuchseinschränkung bzw. eine Änderung der Besuchszeiten vereinbaren. Ein Limit an Begleitpersonen für Patienten in den Ambulatorien ist nicht vorgesehen.
Aktuell wurden diese Maßnahmen für das neue Jahr entschieden. Sollten bis Jahresende vom Gesundheitsministerium anderslautende Maßnahmen entschieden werden, so werden diese mitgeteilt.






