Fremdenführer: Sprachkenntnisse für Prüfung vorausgesetzt

Fremdenführer sind gefragte Begleitpersonen bei Gästen, die Land und Leute kennenlernen möchten. Seit mehreren Jahren hat es allerdings keine Befähigungsprüfung mehr gegeben, berichtet das LPA. Aktuell sind 232 Fremdenführer als aktiv tätig ins Verzeichnis eingetragen. Die Notwendigkeit an neuen Fremdenführern besteht allerdings. Deshalb wird das Land in den nächsten Wochen eine neue Befähigungsprüfung ausschreiben. Die Praxis hat gezeigt, dass dazu einige Änderungen notwendig sind: Diese hat die Landesregierung in der heutigen Sitzung (6. Dezember) auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Arnold Schuler vorgenommen.
„Sprachkenntnisse sind für Fremdenführer wichtig, daher müssen sie bereits bei der Anmeldung zur Prüfung nachgewiesen werden“, erklärt es Schuler dazu. Als Beleg gelten unter anderem ein entsprechendes Maturazeugnis oder ein Zweisprachigkeitsnachweis entsprechend dem europäischen Referenzrahmen B2 als Mindestvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.






