von hz 21.11.2022 18:33 Uhr

Der Pflicht-Kurs für Ausländer

Für Nicht-EU-Bürger, die Kinder- oder Familiengeld des Landes beantragen, ist der Besuch eines Gesellschaftskurses ab 2023 Pflicht. Betroffene sind aufgerufen, diese Kurse baldmöglichst zu besuchen.

Symbolbild: Pixabay

Ab 2023 müssen Bürger aus nicht europäischen Ländern Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen, um das Kinder- und Familiengeld des Landes zu erhalten, teilt die Südtiroler Landesverwaltung mit. Viele Betroffene haben aufgrund der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung bereits einen Sprachnachweis: Um diesen zu erhalten, muss ein Sprachtest auf Niveau A2 bestanden werden. Bisher haben 160 nicht europäische Bürger eine mündliche Sprachprüfung auf Niveau A2 in deutscher oder italienischer Sprache im Landesamt für Landessprachen und Bürgerrechte in Bozen abgelegt. Laut Prüfungskommission waren die Sprachkenntnisse meist besser, als für den Sprachtest erforderlich. Alle Teilnehmer haben die Deutschprüfung bestanden, bei der Italienischprüfung fielen 8,5 Prozent durch. Was die Gesellschaftskurse betrifft, fanden in Bozen 15 und in Meran 14 Kurse statt. Kaum Nachfrage gab es in den übrigen Landesteilen. Von der neuen Regelung müssten laut Schätzungen in Südtirol Tausende Menschen betroffen sein, da die Nachweispflicht für beide Elternteile gilt.

Ab 2023 Voraussetzung für den Bezug von Kinder- und Familiengeld des Landes

Die Koordinierungsstelle für Integration rät daher allen Interessierten dringend an, einen Gesellschaftskurs zu besuchen, möglichst noch vor 2023. Dem Ansuchen um das Kinder- und Familiengeld kann vorerst auch nur die Anmeldung zu einem Gesellschaftskurs beigelegt werden. Dieser Lehrgang muss aber innerhalb zwölf Monate nachweislich besucht worden sein.

Kostenlose Kurse

Die Gesellschaftskurse werden kostenfrei und in Präsenz angeboten. Bei mindestens fünf Teilnehmern können sie in allen Gemeinden Südtirols abgehalten werden. Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 100 Prozent. Die Kurse sind in drei Modulen zu je drei Stunden unterteilt: Das erste Modul befasst sich mit der Geschichte und Geografie Südtirols, das zweite mit den Grundrechten der Europäischen Union und das dritte mit Themen wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Schule und Freizeit. In den Kursen lernen die Teilnehmer die Dienstleistungen des Landes besser kennen. Die Lehrgänge sind darauf ausgerichtet, Missverständnissen und Vorurteilen vorzubeugen sowie Toleranz und Respekt zu fördern. Durch die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten in den jeweiligen Wohngemeinden sollen die Teilnehmer zudem neue Kenntnisse und Erfahrungen sammeln.

Anmeldungen und Informationen

Die Anmeldungen zu den Kursen erfolgen bei CLS Consorzio Lavoratori Studenti (cls@cls-bz.it – Tel. 0471 288003 – für Bozen, Salten-Schlern, Ãœberetsch-Unterland, Wipptal, Eisacktal und Gröden), KVW Bildung (bildung.pustertal@kvw.org – Tel. 0474 413705 für Pustertal, Gadertal) und urania meran (info@urania-meran.it – Tel. 0473 230219 – für Vinschgau, Burggrafenamt).

Es gibt noch weitere Möglichkeiten für den Nachweis der Kenntnisse der Südtiroler Gesellschaftsthemen: den erfolgreichen Abschluss eines Schuljahres und die Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität. Weitere Informationen zum Projekt „Zusammenleben in Südtirol“ gibt es bei der Koordinierungsstelle für Integration (koordinierungs-integration@provinz.bz.it – Tel. 0471 413390), die das Projekt im Auftrag von Landesrat Philipp Achammer leitet und seit knapp zwei Jahren auch über die Kurse umfassend informiert.

Reaktion von Ulli Mair

UT24 hat die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair kontaktiert und sie zu dem zukünftigen Pflicht-Kurs für Ausländer befragt. Sie sagt: „Das Grundkonzept entspricht einem Antrag von uns Freiheitlichen. Ohne Integration keine Sozialleistungen. Einwanderer haben eine Bringschuld! Zudem haben wir vor knapp 15 Jahren schon die verpflichtenden Elternkurse verlangt. Das Elternhaus spielt nämlich neben der Schule eine zentrale Rolle und wir haben immer Wert darauf gelegt, dass das Integrationsangebot ausgebaut wird. Verweigerer sollen aber auch sanktioniert werden. Die Integrationsfähigkeit des Landes hat ebenso Grenzen wie die Integrationswilligkeit der Zuwanderer. Mit Verwässerung unserer eigenen Positionen und Wertvorstellungen schafft man nicht Integration, sondern öffnet – angesichts der bedenklichen demographischen Entwicklung – die Tür zur Selbstaufgabe.“

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