von lif 17.11.2022 06:17 Uhr

Mord-Versuch nach Deutsch-Kurs

Im Anschluss an einen Deutschkurs ist es am 12. Juli 2022 in Wien zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei aus Syrien stammenden Männern gekommen. Ein 22-Jähriger musste sich am Mittwoch wegen versuchten Mordes am Landesgericht verantworten, weil er einem gleichalten Landsmann ein Klappmesser drei Mal in den Hals, die linke Achsel und die Brust gestochen hatte. Das Opfer überlebte mit Glück und dank des beherzten Eingreifens eines weiteren Kurs-Teilnehmers.

Symbolbild Pixabay

Laut Anklage waren Hänseleien das Motiv für die Gewalttat. „Das Opfer war besonders ehrgeizig und machte bessere Fortschritte als der Angeklagte“, berichtete die Staatsanwältin. Der junge, lernbegierige Syrer war der Klassenbeste im Deutsch-Kurs, sein Landsmann nannte ihn deshalb einen Streber, dieser konterte mit dem Vorwurf der Faulheit.

„Ich habe jedem geholfen“, versicherte der Niedergestochene als Zeuge den Geschworenen, „er hat gesagt, ich bin hochnäsig.“  Darauf habe er dem Angeklagten erklärt, „dass er besser lernen hätte können“. Dieser sei aber „einfach faul“ gewesen, was er ihm auch ins Gesicht gesagt habe. Das habe zu einem Streit geführt: „Ich wollte, dass wir die Sache aus der Welt schaffen.“ Die Rangelei, im Zuge derer beide Männer aufeinander einschlugen, wurde von anderen Kurs-Teilnehmern aufgelöst.

Als das Ganze schon befriedet schien, zückte der Angeklagte ein Klappmesser, das er seiner Darstellung zufolge stets zum Obstschneiden mit sich führt, und lief zum 22-Jährigen zurück, um auf diesen einzustechen. „Er hat mich äußerst provoziert. Ich habe die Nerven verloren, ich habe die Fassung verloren“, schilderte der Angeklagte. Er beteuerte: „Ich habe nie im Sinn gehabt, jemanden zu verletzen oder gar zu töten.“ Er habe dem anderen Mann „Angst machen“ wollen.

Da nach Ansicht des Gerichts noch weitere Zeugen benötigt werden, wurde die Verhandlung auf den 9. Jänner vertagt. Dem bisher unbescholtenen Angeklagten drohen bei einem anklagekonformen Schuldspruch zehn bis 20 Jahre Haft.

APA/UT24

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