von hz 31.10.2022 15:22 Uhr

Diese Pflicht gilt ab morgen (1. November)

Vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt für Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht in Österreich eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert sein müssen, informiert die Tiroler Polizei.

Foto von Ylanite Koppens

Winterreifen

Diese müssen bei Schneematsch, Schneefahrbahn oder Eis an allen Rädern angebracht sein. Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“, „M&S“, „MS“ oder „M/S“ trägt. Diese Abkürzung steht für Matsch und Schnee.

Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter aufweisen. Dies gilt auch für Allwetter-, Ganzjahres- und Spikereifen.

Das gilt bei Lkws

Bei Lkws mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen zwischen 1. November und 15. April zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen befestigt sein. Dies gilt auch für Omnibusse, hier allerdings nur bis 15. März. Und im Fall von Lkw und Omnibus (mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) gilt die Winterreifenpflicht, im Gegensatz zum Auto, immer – also unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder nicht. Ebenso ist das Mitführen von Schneeketten für diese Fahrzeuge von 1. November bis 15. April verpflichtend.

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