von ak 18.08.2022 10:13 Uhr

Glasfaser-Internetangebote: Intransparente Werbung

Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) hat die Internetanbieter aufgefordert, klare, präzise und vor allem korrekte Informationen zu geben. Die garantierte Mindest-Geschwindigkeit ist eine weitere wichtige Information, die auf Internetangeboten angegeben werden sollte, unabhängig davon, ob es sich um ADSL oder Glasfaser handelt.

APA (dpa)

In ihrer Werbung garantierten Internetanbieter für das Surfen über das Glasfaseranschlusssystem eine besonders hohe maximale Geschwindigkeit der Internetverbindung (bis zu 2,5 Gigabytes/s). Allerdings ohne auf den beworbenen Angeboten klare und detaillierte Angaben über die effektiv erbrachte Leistung anzugeben.

Davon betroffen waren, laut Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Südtirol, die Angebote bzw. Werbematerialien von „Iliad“, „Vodafone“, „Fastweb“, „Telecom“, „Planetel“ und „Unidata“. Die AGCM konnte bereits mit einer Aufforderung eine positive Reaktion von Seiten der Anbieter feststellen. Die Grafiken der Angebote wurden geändert und wichtige Informationen über die maximal erreichbare Geschwindigkeit der Internetverbindung einfügt.

Garantierte Geschwindigkeit ausschlaggebend

Die Behörde zeigte sich zufrieden mit diesem Ergebnis, da es für mehr Klarheit und genauere Informationen für die Verbraucher sorgte. Die Verbraucherzentrale weiß jedoch aus Erfahrung, dass die beworbene Höchstgeschwindigkeit nicht die wichtigste Angabe ist, um den Verbrauchern eine bewusste Entscheidung zu ermöglichen. Ausschlaggebend ist hingegen die „garantierte Geschwindigkeit“ („banda minima garantita“), welche die Anbieter mindestens garantieren müssen, unabhängig von der verwendeten Technologie (Glasfaser oder ADSL).

Vor allem in einer Region wie der unseren mit teilweise verstreuten Siedlungen, in denen es manchmal noch keine Glasfaseranschlüsse gibt und in denen eventuell auch die ADSL-Geschwindigkeit stark eingeschränkt sein könnte, ist es wichtig, die garantierte Geschwindigkeit genau zu kennen. Es gibt nämlich ADSL-Internetverbindungen, die mit einer Geschwindigkeit von „bis zu 20 Megabytes“ werben, in Wirklichkeit aber auch nur eine Mindest-Geschwindigkeit von 7,2 Megabytes garantieren.

Leider ist es oft schwierig, im eigenen Vertrag klare Informationen über die garantierte Geschwindigkeit zu finden. Eine Liste der garantierten Mindest-Geschwindigkeit der verschiedenen Angebote finden Sie unter: https://misurainternet.it/bande_minime/.

Ist Ihre Internetverbindung langsam? Hier können Sie das Infoblatt der Verbraucherzentrale Südtirol https://www.consumer.bz.it/it/internet-lento einsehen.

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