von hz 12.08.2022 13:08 Uhr

Corona-Impfschäden anerkannt – Tausende Euros als Entschädigung

Unzählige Personen haben sich gegen Corona impfen lassen. Im Falle von Nebenwirkungen kann jeder, der in Österreich geimpft wurde, einen Antrag nach dem Impfschadengesetz stellen. 1.400 Menschen haben dies gemacht. Nun wurde sieben Betroffenen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mittels Bescheid Ansprüche bewilligt, bestätigte das Gesundheitsministerium am Freitag dementsprechende Medienberichte.

APA/dpa

Fünf Personen wurde eine einmalige pauschalierte Geldleistung in der Höhe von durchschnittlich 1.580 Euro zuerkannt, zwei Personen erhielten eine befristete Rente in durchschnittlicher Höhe von 900 Euro. Sie entwickelten deutliche Gesundheitsprobleme etwa eine Herzmuskelentzündung oder eine Thrombose, berichtete etwa das Ö1-Morgenjournal. Das Verfahren ist laut Ministerium für betroffene Personen kostenlos und es gelten erleichterte Beweisregeln. So genügt die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheitsschädigung durch die erfolgte Impfung verursacht wurde. Zur Beurteilung der Kausalität der geltend gemachten Gesundheitsschädigungen werden medizinische Sachverständige beigezogen.

Die Entschädigungen bei Imfpschäden

Bei einem anerkannten Impfschaden können etwa die Kosten für Krankenbehandlung, Rehabilitation oder orthopädische Maßnahmen übernommen werden. Kommt es nach einer Impfung zu einer mehr als drei Monate andauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, so besteht ein Anspruch auf eine Rentenleistung, die 14 Mal jährlich gebührt. Sollte darüber hinaus durch die Impfung sogar ein Pflegebedarf aufgetreten sein, so werden zur Rentenleistung auch Pflegezulagen gewährt, ebenfalls 14 Mal jährlich. Hat die Impfung keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung bewirkt, wird eine pauschalierte Geldleistung erbracht. Leistungen nach dem Impfschadengesetz werden aus Budgetmitteln des Bundes finanziert.

Besonders junge Menschen haben starke Impfreaktionen

Seit den ersten Corona-Impfungen am 27. Dezember 2020 bis zum Stichtag 22. Juli hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das Impfnebenwirkungen registriert, 51.026 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung erhalten. Der Großteil dieser Meldungen betraf Impfreaktionen, wie sie in den klinischen Studien der Zulassungsverfahren der Impfstoffe beschrieben wurden, etwa Kopfweh, Fieber, Müdigkeit oder Schmerzen an der Einstichstelle. Die meisten Meldungen betraf den Impfstoff von AstraZeneca (12,01 pro 1.000 Verabreichungen), die wenigsten von BioNTech/Pfizer (1,67 pro 1.000 Stiche). Das war vermutlich darauf zurückzuführen, dass dieser insbesondere jüngeren Menschen verabreicht wurde, die zu stärkeren Impfreaktionen neigen, so das BASG.

APA/UT24

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