von lif 15.07.2022 10:42 Uhr

Wird „Layla“ verboten?

Der Ballermann-Song „Layla“ sorgt derzeit für viel Diskussion. In Deutschland hat der Nummer-Eins-Hit bereits Volksfestverbot.

Strand am Ballermann 6 - Foto: Wikimedia.org/Oliver Lipp/CC 3.0

„Ich hab nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler. Die schöne Layla, die geile Layla. Lalalala. Das Luder Layla, unsre Layla, Lalalala.“ Zahlreiche Politiker nahmen Stellung zu diesen Zeilen und die Städte Düsseldorf und Würzburg haben das Lied sogar schon von ihrem Volksfest verbannt. Begründung: zu sexistisch!

Der Musiker DJ Robin nimmt Stellung und stimmt dem nicht zu. „Es geht bei dem Song nicht um eine Prostituierte, es geht um eine Puffmutter. Die passt auf die Prostituierten auf und leitet den Puff. Daher kommt in dem Lied kein Sexismus vor“, sagt er gegenüber Bild.

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  1. FranzK
    15.07.2022

    …grüne halt!

  2. Itstime
    15.07.2022

    Da ist man heikel, aber wenn Transen , Drag Queens halbnackt vor Kindern herumhüpfen ist ok? Perverse Welt

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