von lif 27.05.2022 07:50 Uhr

Neuwagen für Menschen mit Behinderung

Seit mehr als einem Jahr werden in Südtirol für Menschen mit Beeinträchtigung umgebaute Neuwagen nicht mehr von der Motorisierung des Landes zugelassen. Es wird dabei auf ein Ministerialdekret verwiesen, das jedoch im restlichen Staatsgebiet keine Probleme bereitet. Betroffene aus Südtirol müssen deshalb die Zulassung ihrer Fahrzeuge in den Nachbarregionen beantragen und Mehrkosten auf sich nehmen.

„Italienweit bereitet das Ministerialdekret, auf das sich die Südtiroler Motorisierung beruft, keine Probleme. Mir ist ein Fall bekannt, wo eine Person mit Behinderung aus Südtirol das Auto nach Venedig zur Anmeldung gebracht hat. Immer wieder wird in dieser Angelegenheit die Verantwortung hin und hergeschoben. Zunächst wurde die Agentur der Einnahmen verantwortlich gemacht, nun wird auf das nationale Dekret des Verkehrsministeriums verwiesen. Das Problem ist aber offensichtlich hausgemacht”, erklärt Alex Ploner, Landtagsabgeordneter des Team K. 

Als einzige Zulassungsstelle Italiens lege die Motorisierung Bozen das Ministerialdekret vom 08.01.2021 so aus, dass keine Zulassungen für umgebaute Neuwagen für Menschen mit Beeinträchtigung mehr ausgestellt werden dürfen. Die Sozialgenossenschaft Handicar, die solche Umbauten durchführt, versuche seit geraumer Zeit eine Lösung zu finden, ist bisher jedoch auf taube Ohren gestoßen. Nachdem das Team K nun seit Monaten versuchen auf dieses Problem aufmerksam zu machen und auch schon die Landesregierung auf diesen Missstand hingewiesen haben, werde sich nun Ploner im Namen der betroffenen Personen an die Volksanwältin wenden. Auch habe er Landesrat Alfreider gebeten, die Problematik endlich anzugehen und zu lösen.

„Es ist traurig und beschämend“

Im Ministerialdekret vom 08.01.2021 wird eine vereinfachte Kollaudierung von Autos vorgeschrieben, an denen einfache Umbauarbeiten für Menschen mit Behinderung vorgenommen werden. Aus dem Kontext geht jedoch hervor, dass sich die Neuerungen nur auf gebrauchte Wagen beziehen, die bereits über eine Zulassung verfügen. Erstzulassungen müssen nach wie vor von der Motorisierungsstelle Bozen vorgenommen werden – es besteht auch keine andere Möglichkeit, diese Zulassung in Südtirol zu bekommen. Trotzdem weigert sich das zuständige Amt in Bozen, diese auszustellen. „Es ist traurig und beschämend, dass Menschen mit Behinderung Mehrkosten und Mehraufwand auf sich nehmen müssen, nach Welschtirol oder gar Venedig ausweichen müssen, nur weil die zuständige Verwaltungseinheit eine eigenartige Auslegung eines Dekretes macht, einmalig in ganz Italien”, ärgert sich Alex Ploner.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite