SPORTUNION will ehrenamtliche Arbeit entlasten
Ehrenamt weiter fördern
Die Leistung der Gemeinnützigen und Freiwilligen in den Sportvereinen ist dabei besonders herausragend. Deren ehrenamtliche Arbeit ist auf Personalkosten umgerechnet jährlich rund 1,1 Milliarde Euro wert. Eine Versechsfachung der Mitgliedsgebühren wäre notwendig, um diese Zahlen auszugleichen. Auch während der herausfordernden Pandemie-Jahre wurde Vereinssport vom Neusiedler See bis zum Bodensee in einem verantwortungsbewussten Rahmen ermöglicht. Die SPORTUNION will nach den Krisenjahren und der derzeit steigenden Inflation schnellstmögliche Erleichterungen sowie Entlastungen für Ehrenamtliche auf den Weg bringen, um diese wertvolle Bereitschaft weiter zu erhalten und zu fördern.
„Der gesamtwirtschaftliche Mehrwert von Österreichs Sport ist im europäischen Vergleich besonders hoch. Allein die Arbeit der Freiwilligen in unseren rund 15.000 Sportvereinen ist über eine Milliarde Euro wert, denen unser großer DANK gilt. Dieses unverzichtbare Engagement ist das Herzstück im Vereinsleben. Wir wollen daher eine Entbürokratisierung und Optimierung von Administrationstätigkeiten sowie steuerliche Anreize für Ehrenamtliche. Darüber hinaus soll das Ehrenamt auch beruflich mehr Anerkennung finden, beispielsweise soll eine Anrechnung der Tätigkeiten für die Pensionsversicherung ermöglicht werden“, so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald, der insbesondere mehr Jugendliche für das Ehrenamt begeistern will.
NPO-Fonds-Anträge weiter möglich
Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die im vierten Quartal 2021 Corona-bedingt schwere Einnahmenverluste erlitten haben, können beim NPO-Fonds nur noch bis 30. April Unterstützung beantragen. Bisher wurden rund 24.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit über 720 Mio. Euro unterstützt. Anträge für das vierte Quartal 2021 können elektronisch auf www.npo-fonds.at gestellt werden. Gefördert werden Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten, aber auch Corona-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 Prozent des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 beziehungsweise bis zu maximal 900.000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die trotz extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 Prozent der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung für die Corona-Hilfe ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 Prozent.