Was ist in der „Giggeralm“ passiert?

Die „Giggeralm“ in Reischach am Fuße des Kronplatzes ist seit Jahren ein sehr beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Immer wieder wirbt der Betreiber des Lokales mit besonderen Veranstaltungen, wie beispielsweise „Single-Partys“, „Alcatraz-Party“ oder wie erst kürzlich mit dem Event „Giggeralm sucht den Jägermeister-König“ für Kundschaft. Doch seit vergangenem Samstag fällt bis auf Weiteres ein Teil der bisherigen Gäste aus:
„Da wir von offizieller Seite gerügt wurden, ist der Zugang zu den Veranstaltungen der Giggeralm ab 12.03.2022 erst ab 18 Jahren erlaubt. Das Giggeralm Team“, teilen die Betreiber auf ihrer Facebook-Seite mit.
Die Klarstellung des Bürgermeisters
„Es kursieren Gerüchte, wonach der Bürgermeister den unter 18-Jährigen den Eintritt in die ‚Gigger-Alm‘ in Reischach untersagt hat. Diese Entscheidung hat EINZIG UND ALLEIN der BETREIBER der ‚Gigger-Alm‘ getroffen. Der Bürgermeister hat weder die Kompetenz und schon gar nicht die Absicht, irgendwelche Altersbeschränkungen für Unterhaltungslokale einzuführen. Ich habe mit dem Betreiber der ‚Gigger-Alm‘ gesprochen und dieser hat mir als Beweggrund diverse Probleme, welche mit zu jungem Publikum verbunden sind, genannt. Schade, denn auch junge Menschen brauchen einen Ort, an dem sie sich treffen können“, schreibt der Brunecker Bürgermeister Roland Griessmair auf seiner Facebook-Seite.
Kein Kommentar des Betreibers
Auf Nachfrage von UT24, was denn nun genau in der „Giggeralm“ vorgefallen sei und warum nun nur mehr Volljährige die Veranstaltungen des Aprés-Ski-Lokales besuchen dürfen, will der Betreiber kein Kommentar abgeben.
Viel Unverständnis im sozialen Netz
„Nach 2 Jahren endlich wieder Spass und Baaaaaaaam schon wieder werden sie bestraft….!!! Auch viele über 18-Jährige wissen nicht wie sie sich benehmen sollen!! Auch ich finde diese Regelung sehr schade und hoffe dass diese nur vorübergehend ist“, so lautet ein Kommentar auf die Verbots-Mitteilung des Betreibers auf der Facebook-Seite der „Giggeralm“.
Einige weitere Kommentar-Schreiber zeigen ebenso Verständnis für die Feierlaune der Minderjährigen: „I wor a amol 16 und i woas wie wichtig ins des wor auszigian und amol zi feirn. Hoast jo net dassman sich oschiasn muss, obo wennsis tian keart sel a zin erwochsn werdn dozui. U di elton wosn dohinto goschn wennsis tian, worn meist selbo net bessa“, lautet die Meinung einer Person.
Gerade nach der coronabedingten Feier-Auszeit für die Jugendlichen finden es einige nicht richtig, dass die Minderjährigen nun wiederum auf Privat-Feiern ausweichen müssten. Und weiters werde vermutet, dass sich auch über 18-Jährige nicht zu benehmen wissen würden.
Der Grund des Verbotes für die Minderjährigen bei den Veranstaltungen in der „Giggeralm“ bleibt also im Dunkeln.






