Sozialhilfe erschlichen

Der erste Fall betrifft zwei österreichische Staatsbürger im Alter von 59 und 39 Jahren, die einerseits Notstandshilfe bezogen hatten, gleichzeitig aber bei einer Montagefirma beschäftigt waren, die ihr Gewerbe nicht angemeldet hatte. Die beiden Männer hatten das durch diese illegale Beschäftigung lukrierte Einkommen nicht dem Arbeitsmarktservice Tirol gemeldet und haben sich dadurch Sozialhilfe von jeweils einem vierstelligen Eurobetrag erschlichen. Der Verantwortliche dieser Scheinfirma trat jahrelang als deren Geschäftsführer auf, beschaffte Aufträge für Fenstermontagen, führte diese Aufträge mit nicht zur Sozialversicherung gemeldeten Personen durch und führte auch keine Abgaben an das Finanzamt ab.
Beim zweiten Fall handelte es sich um eine fünf Personen umfassende Gruppe aus Afghanistan, die laut Asylgesetz ein Aufenthaltsrecht besaß. Im Zeitraum von Mai 2019 bis April 2021 haben die betreffenden Personen die Bezirkshauptmannschaft Kufstein betrogen und sich um einen Gesamtbetrag von über 30.000 Euro unrechtmäßig bereichert. Der Haupttäter und Mindestsicherungsbezieher mietete in Innsbruck eine Garage als Werkstatt für die Reparatur und den Handel mit Kraftfahrzeugen an, schob Bekannte als gewerbe- und handelsrechtliche Geschäftsführer vor und verschwieg der auszahlenden Stelle den erwirtschafteten monatlichen Gewinn in einem mittleren vierstelligen Eurobetrag.






