Lockerungen für Ungeimpfte

Konkret wird im Handel mit der Lockerung nur noch eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Auch Tests sind nicht notwendig, um einkaufen zu gehen. In der Gastronomie und im Tourismus wiederum wird mit 19. Februar 2G durch 3G ersetzt. Das heißt, man wird zum Lokal- oder Hotel-Besuch einen PCR-Test benötigen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ist kein PCR-Test verfügbar, kann man auch einen Antigen-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden gültig ist.
Gelockert wird auch ein wenig im „Veranstaltungsbereich“. Statt 25 Personen können nun wieder 50 zusammenkommen und das ab 5. Februar. Auch im schulischen Bereich soll es neue Regeln geben, die aber erst kommende Woche verkündet werden. Begründet wurden die Lockerungen damit, dass trotz der hohen Fallzahlen durch Omikron die Situation an den Spitälern stabil sei.
APA/UT24






