von lif 13.01.2022 14:46 Uhr

Sozialbonus jetzt in Anspruch nehmen

Auch in Südtirol gibt es zahlreiche „zentralisierte“ Erdgasversorgungen, bei denen ein einziger Liefervertrag im Namen des Kondominiums abgeschlossen wird, auch wenn im Kondominium dann alle Familien das Gas zum Heizen und für das Warmwasser nutzen. Zahlreiche dieser Familien haben nun Anspruch auf den sogenannten „Gasbonus“.

APA/dpa-Zentralbild

Seit dem 1. Januar 2021 werden diese Sozial-Boni, direkt an einen Strom- oder Gasvertrag geknüpften Strom- und Gas-Boni, automatisch ausgezahlt, sodass ein eigenes Ansuchen bei der Gemeinde oder dem CAF nicht mehr erforderlich ist. Die Betroffenen müssen lediglich die „Dichiarazione Sostitutiva Unica“  vorlegen – in der Regel zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – mit welcher das INPS die Zugangsvoraussetzungen überprüft.

In den letzten Wochen haben viele Betroffene eine Mitteilung vom Verbraucherschalter – Energie und Umwelt erhalten, in der mitgeteilt wird, dass die betreffende Person zwar die Voraussetzungen für den Erhalt des Gasbonus erfüllt, sich im System aber „kein Vertrag über die Lieferung von Erdgas für diesen ISEE-Haushalt“ findet. Die Betroffenen (auf deren Namen die ISEE-Erklärung lautet) werden aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt dieser Mitteilung über die Website www.portalesportello.it/regunica den PDR-Code der zentralisierten Gasversorgung mitzuteilen. Um diesen Code mitteilen zu können, muss im Kondomium eine zentralisierte Gasversorgung für die Heizung vorhanden sein. Der PDR-Code muss beim Kondominiumverwalter angefordert werden. Einige Verbraucher berichten uns, dass die Verwalter diesen Code nicht mitteilen wollen, weil sie einen Betrugsversuch fürchten: Wir können versichern, dass der Pdr mitzuteilen ist, um in Genuss des Bonus zu gelangen, und es sich nicht um einen Versuch handelt, Daten zu missbrauchen.

Die Betroffenen können sich auf der angegebenen Website registrieren und dann das Meldeformular in allen Teilen ausfüllen. Das Formular muss dann durch Auswahl der Schaltfläche „Formular für die Meldung von indirektem Gas“ und Eingabe des im Schreiben mitgeteilten Codes abgeschickt werden. In der Mitteilung heißt es: 

„Das Formblatt ist vom Adressaten dieser Mitteilung verbindlich abzusenden.“ Nach dem Absenden des Formulars wird eine Überprüfung durch den „Verbrauchertisch“ und das INPS vorgenommen; ist das Ergebnis positiv, wird der Bonus direkt an die betreffende Person überwiesen. Fällt die Überprüfung hingegen negativ aus, werden dem Betreffenden die Gründe für die Nichtgewährung der Prämie mitgeteilt.

Achtung: Der Gasbonus gilt nicht für die zentralisierte Versorgung mit Flüssiggas, berichtet die Verbraucherzentrale Südtirol.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite