Feuerwerk an Silvester

Vorneweg folgt der Hinweis, dass in Südtirol grundsätzlich das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Abschießen von Raketen ohne Genehmigung verboten ist. Wird man erwischt, drohen saftige Strafen in Höhe von 300 bis 900 Euro.
Aus Gründen des Tierwohls und zum Schutz der Umwelt haben bereits viele Südtiroler Gemeinden ein Feuerwerksverbot ausgesprochen bzw. es werden keine Genehmigungen mehr ausgestellt. Feuerwerke können vom Bürgermeister auf schriftlichen und begründeten Antrag hin genehmigt werden. Wer also in der Silvesternacht Feuerwerkskörper abbrennen möchte, muss eine Anfrage an die zuständige Gemeinde richten.
Zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hat der Feuerwehrverband einige nützliche Tipps parat, damit das Silvestervergnügen nicht mit einem Spitalsaufenthalt endet. So sollte man u. a. vor der Verwendung die Gebrauchsanweisung lesen, Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller oder Raketen nie in der Hand anzünden und Feuerwerkskörper niemals selbst basteln. Weitere Tipps findet man auf der Homepage des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren.






