Das italienische Feiertags-Dekret ist da

Der italienische Ministerpräsident Mario Draghi - Bild: APA/AFP
Die neuen Vorschriften beinhalten ein Verbot von Open-Air-Veranstaltungen bis zum 31. Dezember, eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Grünen Passes auf sechs Monate und die Pflicht zum Tragen von Masken im Freien sowie FFP2-Masken bei Veranstaltungen und in Verkehrsmitteln.
Hier einige der Maßnahmen im Detail
- Grüner Pass ab 1. Februar nur mehr sechs Monate gültig (bisher neun Monate)
- Verkürzung der Frist für die dritte Dosis von fünf auf vier Monate nach Abschluss des Erstimpfungszyklus.
- FFP2-Masken-Pflicht in Kinos, im Theater, in Museen, bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen und in Verkehrsmitteln; auch in weißen Zonen Maskenpflicht im Freien; zudem ist der Konsum von Speisen und Getränken in diesen geschlossenen Räumen verboten
- auch für Museen, Freizeitparks, Gesundheits- und Sozialzentren, Spielhallen, etc. wird der Super Green Pass (2G) benötigt. Auch für den Konsum am Thresen („Budl“) wird nun der Super Green Pass benötigt;Â
- Bis zum 31. Januar sind Veranstaltungen und Partys mit Zusammenkünften im Freien verboten.
- bis zum 31. Jänner müssen Diskos und Tanzlokale geschlossen halten
- verstärkte Kontrollen an den Staatsgrenzen






