2G, 3G? Welche Regeln wo geltenÂ

Grundsätzlich sind fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens nur mehr mit einem Grünen Pass zugänglich. Die 2G-Regel (geimpft, genesen) gilt für Kinos, Theater, Sportevents, Discos, Tanzveranstaltungen, Bars und Restaurants. Achtung: Die sogenannte „Bier-Budel“-Ausnahme wird gestrichen — auch an der Theke ist der Konsum von Getränken nur mehr mit einem 2G-Nachweis erlaubt.
Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt nun auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn, ebenso für Aufstiegsanlagen. Während im Personennahverkehr das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben ist, sind in den Aufstiegsanlagen chirurgische Masken erlaubt. Die 3G-Regel ist weiters in Kantinen vorgeschrieben sowie bei Catering-Diensten, in Gemeinschaftsduschen und gemeinsamen Umkleideräumen. Auch Chor- und Musikproben sind nur mit einem 3G-Nachweis zugänglich.
Maskenpflicht im ganzen Land
Seit Montag gilt im gesamten Land die Maskenpflicht für alle Personen ab sechs Jahren — sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bzw. überall dort, wo Menschen engen Kontakt zueinander haben können.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die entsprechende Verordnung am vergangenen Freitag unterzeichnet, sie gilt bis zum 15. Jänner.
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