Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen in Causa Ischgl ein

Das Ermittlungsergebnis der Anklagebehörde – das bereits Ende Mai feststand – sei nun auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium und vom Weisungsrat geprüft worden. Im Verfahren wurden fünf Personen als Beschuldigte geführt. Dem Vernehmen nach handelte es sich dabei um Landesamtsdirektor Herbert Forster, den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.
In dem Paznauner Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus gekommen. Die ersten Fällen wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Après-Ski-Lokalen passiert sein.
Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.
FPÖ fordert Dialog mit Opfern
„Ich habe immer gesagt, strafrechtlich wird eher nichts hängen bleiben. Zu 90 Prozent war Ischgl nämlich ein Kommunikationsdesaster“, äußerte sich FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger, der aber keinen moralischen Freispruch für Behörden und Land Tirol sieht: „Es braucht faire Entschädigungen für die Opfer und Angehörigen, die aufgrund des Nichtagierens der Behörden Schaden erlitten haben. Man muss mit den Opferfamilien und den Opfern in den Dialog treten, nicht vor Gericht ziehen.“
UT24/APA






