Fahrten über den Brenner trotz Lockdown weiter möglich

Ausnahmen gibt es nur für Pendler – für sie gilt weiterhin 3G – und für Schüler, die ihren Ninjapass vorweisen können, geht aus der neuen Covid-19-Einreiseverordnung hervor. Bei Pendlern reicht es aber nicht mehr aus, sich nur einmal wöchentlich testen zu lassen. Sie brauchen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest.
Die Ausnahme für Pendler umfasst auch Personen, die aus Studiengründen oder zu familiären Zwecken einreisen sowie ihren Lebenspartner besuchen. Für alle anderen gilt die 2,5G-Regel, das heißt geimpft, genesen oder PCR-getestet, wobei der Abstrich nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.
Zweitimpfung verliert Gültigkeit
Zudem wird durch die bereits am vergangenen Dienstag veröffentlichte Einreiseverordnung die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von neun auf sechs Monate verkürzt, wobei bis 6. Dezember eine Übergangsfrist gilt.
Unverändert blieben am Montag auch die Reisehinweise des Außenministeriums. Alle EU-Staaten sind weiterhin „grün“ eingefärbt, stehen also auf Sicherheitsstufe 2. Für die Rück- oder Einreise nach Südtirol gilt die 3G-Regel, wobei ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 48, ein PCR-Abstrich nicht älter als 72 Stunden sein darf und das Einreiseformular auszufüllen ist.
Ausgangsbeschränkung bei Lockdown
Der bundesweite Lockdown sieht vor, dass man den eigenen Haushalt nur für begründete Ausnahmen wie etwa Arbeit oder die Deckung von Grundbedürfnissen verlassen kann.
Problematisch könnte es nur werden, wenn die Einreise während des Lockdowns erfolgt und man bei einer Polizeikontrolle keine der Ausnahmen glaubhaft machen kann.
UT24/APA






