von hm 06.11.2021 05:46 Uhr

Bei Sputnik V muss jetzt „nachgeimpft“ werden

Arbeitskräfte in Südtirol, die in ihrem Herkunftsland – darunter Ungarn und San Marino – den russischen Corona-Impfstoff „Sputnik V“ erhalten haben, müssen nun mit einem westlichen Serum „nachgeimpft“ werden, um in den Genuss eines „Grünen Passes“ zu gelangen. Dasselbe gilt für chinesische oder indische Impfstoffe. Weil die Europäische Arzneimittelbehörde EMA diese Impfungen noch nicht anerkennt, mussten die Betroffenen bisher testen, um der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu entsprechen.

Russlands Covid-Impfstoff Sputnik V. (APA/AFP)

Laut Rundschreiben des italienischen Gesundheitsministeriums an die Südtiroler Behörden am Freitag brauchen die Betroffenen demnach eine Zusatzimpfung mit Biontech-Pfizer oder Moderna, damit sie als geimpft im Sinne des Grünen Passes gelten.

Der Haken

Liegt die Verarbeichung von „Sputnik V“ länger als ein halbes Jahr zurück, müssen die Betroffenen zwei weitere Impfungen über sich ergehen lassen. Damit dürfte die Politik auf die Personalknappheit in der Gastronomie, vor allem in Hinblick auf die anstehende Wintersaison, reagieren.

Johnson & Johnson bald nicht mehr gültig?

Ein ähnliches Schicksal dürfte nun den knapp 13.000 Südtirolern winken, die mit Johnson & Johnson immunisiert wurden. Vorübergehend empfiehlt das römische Ministerium dringend eine zweite Impfung mit Biontech oder Moderna. In Österreich gilt die einmalige Verabreichung von Janssen, wie der Wirkstoff von Johnson & Johnson heißt, bereits nur mehr bis 3. Jänner für den 3G-Nachweis.

  • Der Impstoff Janssen von Johnson & Johnson. (APA/Belga)
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