Es herrscht wieder Winterreifen-Pflicht

Erlaubt sind Ketten aber nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Polizei kann bei Verstößen gegen die Ausrüstungspflicht Strafen bis 5.000 Euro verhängen.
Lkw und Busse
Lkw und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen müssen ab 1. November zumindest auf den Antriebsrädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Für diese Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.
Was sind Winterreifen?
Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.
Winterreifen-Pflicht in Südtirol
In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßen ganzjährig nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf der Brennerautobahn gilt auf der Strecke Brenner–Affi von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifen-Pflicht.
Für Motorräder besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot. Spikereifen dürfen dagegen nur zwischen dem 15. November und 15. März eingesetzt werden. Dabei gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen.
UT24/APA






