von hm 15.10.2021 11:01 Uhr

Grüner Pass: Was, wenn der Test während der Arbeitszeit verfällt?

Die Süd-Tiroler Freiheit hat am Freitag auf einen schwerwiegenden „Fehler“ in der aktuellen 3G-Verordnung hingewiesen. Diese sieht vor, dass ab heute alle Bürger im Besitz eines gültigen 3G-Nachweises sein müssen, um zur Arbeit zu dürfen. In der Verordnung wurde nicht geregelt, was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer des Corona-Tests während der Arbeitszeit verfällt.

Ein Antigen-Schnelltest. (APA/AFP)

Rein rechtlich müsste der Arbeitsplatz dann sofort verlassen werden, der Arbeitgeber weiß aber gar nicht, wann die Tests der Mitarbeiter verfallen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden dadurch hohe Strafen riskieren, hielt Sven Knoll fest.

Die Süd-Tiroler Freiheit hat die Landesregierung und die Gewerkschaft umgehend informiert und schlägt eine sofortige Präzisierung der Verordnung vor, damit die Gültigkeit des 3G-Nachweises beim Arbeitsantritt ausreicht.

Um der Problematik zu entgehen, dass Tests während der Arbeitszeit verfallen, müssten alle Tests zeitgleich vor Arbeitsbeginn gemacht werden, das ist organisatorisch jedoch nicht durchführbar. Auch kann von den Arbeitgebern nicht verlangt werden, mehrmals täglich die Tests aller Mitarbeiter zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die Tests inzwischen verfallen sind. Ebensowenig können die Mitarbeiter während der Arbeitszeit den Arbeitsplatz verlassen, um sich neu testen zu lassen.

„Die Verordnung muss daher sofort angepasst werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen Rechtssicherheit“, forderte Sven Knoll am Freitag. Die Süd-Tiroler Freiheit schlug daher vor, die Verordnung dahingehend anzupassen, dass sich die Gültigkeit des Tests auf den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns bzw. beim Eintritt in ein Lokal bezieht.

„Bis zur Behebung dieses ‚Fehlers‘ sind auch die Ordnungskräfte aufgerufen, mit der notwendigen Rücksicht vorzugehen, denn die Bürger dürfen nicht für die Versäumnisse der Regierung bestraft werden“, fand der Landtagsabgeordnete.

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