von hm 05.10.2021 08:10 Uhr

Trinkgeld muss versteuert werden

Ein Urteil des Kassationsgerichtshofes in Rom sorgt für Wirbel. Das Höchstgericht in Italien hat am Freitag entschieden, dass Trinkgelder zum Einkommen gehören und demnach der Einkommenssteuer unterliegen. Dies trifft nun auch die Gastronomie in Südtirol.

Auch Kleinvieh macht Mist. (Archivbild/Pixabay)

Das Urteil aus Rom erging am vergangenen Freitag. Auslöser war ein Concierge in einem Luxushotel auf der Mittelmeerinsel Sardinien, der in einem Jahr 84.000 Euro Trinkgeld verdient hatte. Dabei handele es sich laut Kassationsgericht um ein Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit, das entsprechend versteuert werden müsse.

In der Praxis dürfte die Besteuerung von Trinkgeldern jedoch schwer zu kontrollieren und zu sanktionieren sein. Davon gehen sowohl Gewerkschaften als auch Rechtsexperten aus. Bei merklich höheren Beträgen ist jedoch mit einer Sonderprüfung der Finanzbehörde zu rechnen, wie im Falle des Hotelangestellten.

Nicht steuerbar bleiben laut Urteil lediglich Bagatellschenkungen, also geringfügige Sachgeschenke für erbrachte Leistungen.

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