Trinkgeld muss versteuert werden

Das Urteil aus Rom erging am vergangenen Freitag. Auslöser war ein Concierge in einem Luxushotel auf der Mittelmeerinsel Sardinien, der in einem Jahr 84.000 Euro Trinkgeld verdient hatte. Dabei handele es sich laut Kassationsgericht um ein Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit, das entsprechend versteuert werden müsse.
In der Praxis dürfte die Besteuerung von Trinkgeldern jedoch schwer zu kontrollieren und zu sanktionieren sein. Davon gehen sowohl Gewerkschaften als auch Rechtsexperten aus. Bei merklich höheren Beträgen ist jedoch mit einer Sonderprüfung der Finanzbehörde zu rechnen, wie im Falle des Hotelangestellten.
Nicht steuerbar bleiben laut Urteil lediglich Bagatellschenkungen, also geringfügige Sachgeschenke für erbrachte Leistungen.






