Nun ist es fix: Arbeiten verboten ohne Grünen Pass

Die Pflicht zum Betreten des Arbeitsplatzes mit dem Grünen Pass soll für alle privaten Arbeitnehmer, auch für Selbständige und mithelfende Familienangehörige gelten. ANSA beruft sich hier auf Informationen aus Regierungsquellen.
Die Verpflichtung gelte also beispielsweise auch für Klempner oder Elektriker, die im öffentlichen oder privaten Sektor arbeiten, aber auch für Haushaltshilfen und Pflegepersonal. In der Verordnung soll festgeschrieben sein, dass „jeder, der eine Arbeitstätigkeit im privaten Sektor ausübt, verpflichtet ist, für den Zugang zu den Orten, an denen die genannte Tätigkeit ausgeübt wird, die grüne Zertifizierung zu besitzen und auf Verlangen vorzuzeigen“.
Das neue Gesetz soll voraussichtlich am 15. Oktober in Kraft treten.






