Unis übernehmen 3G-Regel

Faßmann habe aber Zweifel, dass man den Zugang zu Unis nur für geimpfte Studenten zu diesem Zeitpunkt durchsetzen kann: „Denn ‚Genesen‘ ist epidemiologisch gesehen ein sehr brauchbarer Zustand, um weitere Infektionen zu verhindern.“ Auch das „Geimpft“ durch einen aussagekräftigen Test zu ersetzen „halte ich für eine legitime Variante. Ich halte also viel von einer systematischen 3-G-Regelung“, so der Minister.
Regeln auf Tiroler Hochschulen
Ähnlich sah man dies auch an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. „Wir werden an der Universität Innsbruck bis auf Weiteres an der 3-G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet, festhalten“, erklärte Bernhard Fügenschuh, Vizerektor für Lehre und Studierende, auf APA-Anfrage. Dies entspreche auch dem, was man am Freitag im Rahmen eines Informationsaustauschs der Vertreter der Tiroler Hochschulen mit dem Bildungsminister besprochen habe.
Die Medizinische Universität Innsbruck verlangt jedoch für die Erstsemestrigen im Wintersemester 2021/22 kurzerhand den Nachweis einer vollständigen Impfung. Für die Teilnahme am Lehrbetrieb im klinischen Bereich ist der Nachweis einer vollständigen Impfung vorgesehen.
Autonome Verordnung der Unis
Das Covid-19-Hochschulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen sowie Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren ein „Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr“ verlangt werden darf. Wie dieser auszusehen hat, muss von den Rektoraten festgelegt werden.
Die ÖH zeigt sich gesprächsbereit, verweist allerdings auf Personen, die nicht geimpft werden können und ausländische Studenten, die mit in Österreich nicht anerkannten Impfstoffen immunisiert wurden.






