von su 06.08.2021 17:40 Uhr

Wie kann ich jemanden im Krankenhaus besuchen?

Mit Inkrafttreten des „Grünen Passes“ wird die 3-G-Regelung auch für Besucher in Südtirols Krankenhäusern übernommen. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb möchte dies „weitestgehend ermöglichen“.

Krankenhaus Bozen, Foto: UT24/SU

Für stationär aufgenommene Patienten ist der Besuch eines Angehörigen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund möchte der Südtiroler Sanitätsbetrieb dies auch weitestgehend ermöglichen.

Gleichzeitig muss aber vermieden werden, dass Infektionen von außen ins Krankenhaus getragen werden.

Ein Besucher pro Patient

Die Besucherregelung sieht demnach weiterhin vor, dass pro Patient eine Person als Besucher zugelassen werden kann. Der Zutritt zur Abteilung erfolgt mittels schriftlicher Genehmigung von Seiten des Abteilungsarztes/der Abteilungsärztin.

Erlaubt sind Besuche in folgenden Situationen:

• Bei minderjährigen Patienten
• Bei Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen
• Bei gebrechlichen Patienten
• Bei Palliativpatienten
• Für Partner bzw. Bezugspersonen von Schwangeren kurz vor der Geburt und von Wöchnerinnen

Was brauche ich neben der Besuchserlaubnis?

Neben der Besuchserlaubnis ist bei der Zutrittskontrolle zur Abteilung eine der folgenden Bescheinigungen vorzuweisen:

• Digitales COVID-EU-Zertifikat (Greenpass)
• Bescheinigung, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 innerhalb der letzten 9 Monate abgeschlossen wurde
• Bescheinigung, dass jemand innerhalb der letzten 6 Monate an COVID-19 genesen ist
• Ein negativer PCR- oder Antigentest zum Nachweis von SARS-CoV2, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Sollte ein Angehöriger in dringlichen, nicht programmierbaren Fällen (z.B. Intensivabteilung) gerufen werden, kann er nach Durchführung eines Antigen-Schnelltests trotzdem in die Abteilung eingelassen werden.

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