von hm 07.06.2021 16:48 Uhr

Chirurg wegen fünffacher fahrlässiger Tötung angezeigt

Ein Wiener Chirurg steht im Verdacht, für den Tod von fünf seiner Patienten verantwortlich zu sein. Der Mediziner soll nicht nach regelgemäß gehandelt haben, bzw. durch Unterlassung die Todesfälle verschuldet haben. Eine dementsprechende Sachverhaltsdarstellung wurde bei der Wiener Staatsanwaltschaft eingebracht, bestätigte die Behörde. Der Fall werde nun geprüft. Es steht der Verdacht der fährlässigen Tötung im Raum.

Ein sechster Patient „dem Tod geweiht“ (Archiv/APA/Hochmuth)

Der betroffene Arzt habe im Zuge seiner Tätigkeit „einige Todesfälle durch seine nicht fachgerechte und dem nicht objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung bzw. durch Unterlassung verschuldet“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung.

Bei fahrlässiger Tötung mit mehreren Opfern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bei den Betroffenen handelt es sich um Tumorpatienten.

Der fragwürdige Tod von fünf Patienten mit Krebserkrankungen seit dem Jahr 2015 muss nun untersucht werden. Laut Anwältin Susanne Kurtev gibt es auch einen sechsten Fall, wo es zu medizinischen Auffälligkeiten gekommen sei. Der Betroffene sei laut der Anwältin „dem Tode geweiht“. Die Juristin geht davon aus, dass es weitere Opfer geben könnte. Betroffene können sich an die Kanzlei wenden.

Die Fälle

Ein vor drei Jahren verstorbener Patient wurde etwa von dem Arzt wegen eines Mundbodenkarzinoms mehrfach operiert, sodass ihm am Ende die gesamte untere Gesichtshälfte fehlte. In diesem Zustand lag der Patient wochenlang auf der Bettenstation, bis der 76-Jährige aufgrund einer massiven Blutung verstarb.

„Der geschilderte Verlauf war nicht schicksalhaft und unausweichlich. Es gibt andere Therapieoptionen, bei denen das dramatische Ende des vorliegenden Falles vermieden werden kann. Die Alternativen wurden weder dem Patienten noch den Angehörigen vom Angezeigten dargelegt“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Dadurch wurden beim Patienten Hoffnungen geweckt, die nicht berechtigt gewesen seien. Dem Mann sei eine „menschenwürdige letzte Lebensphase“ genommen worden.

Bei einem weiteren Patienten führte der Chirurg eine Tumorverkleinerung durch. Dabei soll es zu einer Verletzung der Hauptschlagader gekommen sein, die der Angezeigte laut Sachverhaltsdarstellung nicht mehr kontrollieren konnte. Vier Tage später starb der 74-Jährige. Eine Obduktion wurde demnach nicht durchgeführt. Als Todesursache wurde eine Tumorprogression – eine Größenzunahme bzw. Steigerung der Metastasierungsneigung eines Tumors – verzeichnet.

Bisher keine Stellungnahme

Der Arbeitgeber des Mannes, die MedUni Wien und das Wiener AKH, wurde von der Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe informiert. Der Mediziner wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert und die erhobenen Vorwürfe werden jetzt umgehend untersucht, hieß es in einer Stellungnahme. Der Arzt selbst äußerte sich nicht dazu.

 

(APA/UT24)

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