Flughafen Bozen wird ein Fall für den Rechnungshof

Die italienische Antikorruptionsbehörde beschäftigt sich weiterhin mit dem Fall der Veräußerung der öffentlichen Anteile an die Flughafengesellschaft ABD und bestätigte auch im neuerlichen Beschluss, dass der Wettbewerb nicht rechtskonform verlaufen sei. Bereits im Juni 2020 wies die ANAC darauf hin, dass die Abtretung der Landesanteile am Flughafen in Sankt Jakob Unregelmäßigkeiten aufweisen würde.
Trotz einer detaillierten Gegendarstellung der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC kam die Antikorruptionsbehörde zum Schluss, dass es schwerwiegende Widersprüche im Zuge der Veräußerung der Anteile gebe. Sehr deutlich wird die ANAC im aktuellen Beschluss, was die Diskrepanz zwischen der reinen Abtretung der Gesellschaft an die privaten Investoren aus Nord- und Südtirol und der Übertragung des Flugbetriebs am Bozner Flugplatz anbelangt (UT24 berichtete).
„Damit bleiben weiterhin grundlegende Fragen zum Verkauf der ABD, aber auch zur Führung des Bozner Flugplatzes aufrecht“, stellte der Umweltverband fest. Die Verkaufssumme von 3,8 Mio. Euro entsprächen nur dem angeblichen Wert der Gesellschaftsanteile. Eine Übertragung der Rechte, den Flugplatz zu betreiben, seien in der Ausschreibung nie enthalten gewesen.
Laut Dachverband für Natur- und Umweltschutz gibt es bereits eine entsprechende Eingabe beim Rechnungshof in Rom. „Das neuerliche Gutachten der ANAC dürfte dort aufmerksam studiert werden“, zeigte sich der Dachverband zuversichtlich.
Er selbst wolle weiterhin die zuständigen Behörden mit der Frage konfrontieren, ob die von der ANAC erneut für unrechtmäßig erklärte Abtretung der ABD eine wirksame Grundlage für den definitiven Betrieb mit einhergehendem Ausbau des Flugplatzes sein könne.






