Fahrten zwischen Nord-, Süd- und Osttirol: Das gilt ab heute

Voraussetzung für die Einreise in alle Richtungen ist grundsätzlich, dass man negativ getestet, vom Coronavirus genesen oder geimpft ist (3-G-Regel). Geimpfte, Genesene und Getestete können nach vorheriger Registrierung ohne Quarantänepflicht nach Österreich einreisen. Gleichzeitig gilt der dringende Appell, sich weiterhin an die geltenden Maßnahmen zu halten, teilte das Land am Dienstag mit.
Reise nach Nord- und Osttirol
Bei der Einreise muss entweder ein Impfnachweis, der Nachweis einer überstandenen CoV-Infektion oder ein negativer Test vorgelegt werden. Bei PCR-Tests darf die Probennahme nicht länger als 72 Stunden alt sein, bei Antigentests nicht länger als 48 Stunden. Kinder bis zu zehn Jahren sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen ist weiterhin eine Online-Registrierung („Pre-Travel-Clearance“) notwendig. Das Registrierungsformular ist ausgedruckt oder elektronisch mitzuführen. „In absoluten Ausnahmefällen kann das Pre-Travel-Clearance-Formular auch vor Ort ausgefüllt würden. Wir empfehlen Reisenden jedoch dringendst, das Formular bereits vorab online zu befüllen, um Staus und Grenzwartezeiten bei der Einreise zu vermeiden“, unterstrich Landespolizeidirektor Edelbert Kohler am Mittwoch.
Reise nach Südtirol
Seit vergangenen Sonntag hat das italienische Gesundheitsministerium die Regeln für die Einreise weitgehend gelockert. Ein besonderer Grund wie Arbeit oder Studium ist inzwischen nicht mehr notwendig. Die Quarantänepflicht entfällt. Allerdings muss man einen negatives CoV-Testergebnis bei sich führen, das nicht älter als 48 Stunden ist.
Das gilt vorerst auch für geimpfte oder genesene Personen. Wer von Nord- oder Osttirol nach Südtirol fährt – das gilt auch für die Rückreise –, muss sich beim Südtiroler Gesundheitsbetrieb online anmelden und eine Eigenerklärung ausfüllen. Ab 24. Mai wird diese durch eine digitale Registrierung ersetzt.






