„Gelber“ Corona-Pass ab 19. Mai

Auf dem Dokument müsse zumindest ein Erststich vermerkt sein, welcher vor mindestens 21 Tagen erfolgt ist. Welchen Impfstoff man zum Schutz vor dem Coronavirus erhalten hat, spiele dabei keine Rolle.
„Grüner Pass“ ab Juni
Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass („Grüner Pass“) verfügbar sein, den man sich als QR-Code auf sein Handy herunterladen kann. Voraussetzung dafür sei die Bürger-Karte bzw. eine Handy-Signatur. Wer geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen ist, muss dann nur mehr das Handy herzeigen, um Einlass in Lokale gewährt zu bekommen.
Vertreter der älteren Generation, die nicht digitalaffin sind, oder Personen, die keine „Handylösung“ wünschen, können sich – jedenfalls in einer Übergangsphase – den pdf-File mit dem QR-Code auch ausdrucken und das Papier als „analoges Eintrittsticket“ verwenden. Laut Gesundheitsministerium ist vorgesehen, dass Personen, die sich in der digitalen Welt nicht heimisch fühlen, das Papier auf ihrem Gemeindeamt bzw. dem Magistrat ausdrucken lassen können, um damit ins Theater oder ins Kino zu kommen.
Länderübergreifendes Reisen ab Juli
Ab Juli soll es dann den „Grünen Pass“ auf EU-Ebene geben, der gleichermaßen unbürokratisches wie sicheres länderübergreifendes Reisen möglich machen soll. Am Wochenende hatten Berichte in deutschen Medien für Aufsehen gesorgt, denen zufolge der geplante europäische Corona-Impfnachweis nicht fälschungssicher sei.
Die im gelben Impfpass eingetragenen Impfnachweise könnten umstandslos in Arztpraxen, Impfzentren oder in Apotheken auf den neuen EU-Impfausweis übertragen werden, da dieser Nachweis im gelben Impfpass leicht zu fälschen sei, sei auch das darauf aufbauende neue EU-Zertifikat entsprechend anfällig für Betrug, hieß es.
Fälschungssicheres Österreich
Darauf angesprochen, versicherte das Gesundheitsministerium, diese Gefahr sei hierzulande nicht gegeben, da Österreich in Sachen Digitalisierung „bereits einige Schritte weiter“ sei.
In Österreich würden „mittlerweile alle Impfungen in den e-Impfpass eingetragen und das Impfzertifikat für den ‚Grünen Pass‘ wird direkt aus dem e-Impfpass erzeugt. Der Impfpass aus Papier kann zwar auch bei uns als Nachweis verwendet werden, dient aber nicht als Grundlage für die Zertifikate“, hieß es gegenüber der APA.
/APA






