Corona: Was ab Montag erlaubt ist

Vordergründig scheint mit der 20. Verordnung des Landeshauptmannes die Wiederöffnung der Gastronomie zu stehen. Bars und Restaurants dürfen demnach bis 22.00 Uhr geöffnet halten.
Im Innen- als auch im Außenbereich dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen – während für den Innenbereich und in den geschlossenen Räumen der „Corona-Pass“ gefordert wird.
Der „Corona-Pass“ ist auch bei der Ausführung von Kontakt- und Mannschaftssport einhergehende Pflicht.
Zu jenen, die ebenfalls öffnen dürfen, gehören auch Konzertsäle, Kinos und Theater. Im Freien sind bei solcherart Veranstaltungen 1000 Personen erlaubt, während sich die Hälfte mit „Corona-Pass“ im Inneren aufhalten dürfen.
Ebenfalls ausschließlich mit „Corona-Pass“ und einer Höchstzahl von 15 Personen dürfen sich Menschen zu Proben und Aufführungen treffen.
Auch Übungen von Feuerwehren dürfen mit dem „Corona-Pass“ wieder absolviert werden.
Die Reisefreiheit wird ab Montag ebenfalls profitieren: Es darf zwischen den „Gelben Zonen“ gereist werden.
Fitnesszentren und Discotheken müssen geschlossen halten. Feste dürfen weiterhin nicht veranstaltet werden.






