Handelskammer stellt SPID zur Beantragung der Corona-Hilfen aus

Die Landesregierung hat im Zuge der 500-Millionen-Euro schweren Corona-Hilfen circa 100 Millionen Euro an Zuschüssen für Kleinunternehmen genehmigt. Berechtigt sind all jene, die aufgrund der Corona-Krise zwischen 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 einen signifikanten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent verzeichnen. Ausschlaggebend, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, sei auch das besteuerbare Einkommen, schreibt die Handelskammer in einer Aussendung.
„Dieses muss weniger als 50.000 Euro betragen haben.“ Für Unternehmen mit mindestens zwei Inhabern erhöhe sich dieser Betrag auf 85.000 Euro. Auch ein Mindestumsatz von 15.000 Euro im Jahr 2019 musste demnach erzielt werden.
Abgabetermin: 30. September 2021
Die Höhe des Landesbeitrags liege bei 3.000 Euro für Neugründungen, bei 5.000 Euro für Unternehmungen mit bis zu zwei Mitarbeitenden, bei 7.500 Euro bei bis zu vier Mitarbeitenden und bei 10.000 Euro bei mehr als vier Mitarbeitenden, bestätigt die Handelskammer.
Die Anträge für die Zuschüsse müssen bis 30. September 2021 eingereicht werden.
Digitale Identität anlegen
Die Handelskammer ruft die Betriebe dazu auf, sich eine digitale Identität (SPID) zuzulegen, um in Kürze für die Zuschüsse ansuchen zu können. Die Ansuchen könnten vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, aber auch von einer bevollmächtigten Person eingereicht werden. Dazu sei es nötig, im persönlichen Bereich myCIVIS unter „Mein Profil“ eine Vollmacht zu erstellen. Auch dafür ist eine digitale Identität (SPID) notwendig.
Die digitale Identität SPID ist kostenlos und kann am Schalter für digitale Dienste der Handelskammer Bozen und ihren Außenstellen in Bruneck, Sterzing, Brixen, Meran und Schlanders beantragt werden. Die Benutzerdaten des SPID sind zwei Jahre lang gültig und ermöglichen den Zugang zu vielen Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung auf lokaler, Landes- und Staatsebene.
Unterstützung im Digitalisierungsprozess
Die Handelskammer Bozen unterstütze mit verschiedenen Diensten die Südtiroler Unternehmen und Mitarbeiter im Digitalisierungsprozess und habe zu diesem Zweck den Schalter für digitale Dienste eingerichtet. „Der Bereich Digitale Dienste ist der richtige Ansprechpartner für die digitale Identität, die digitale Unterschrift, die digitale Fahrerkarte und für die Verwendung des Portals für die elektronische Fakturierun“, schreibt die Handelskammer.
„Die Handelskammer steht auch während der Covid-19-Notlage für die Ausstellung der digitalen Identität SPID und der digitalen Unterschrift zur Verfügung. Es genügt, zuvor telefonisch unter der Nummer 0471 945 529 oder per E-Mail an die Adresse luca.valentini@handelskammer.bz.it einen Termin mit dem Schalter für digitale Dienste zu vereinbaren“, erklärt der Vizegeneralsekretär der Handelskammer Bozen Luca Filippi.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Luca Filippi, Tel. 0471 945 610, E-Mail: luca.filippi@handelskammer.bz.it.






