Oster-Lockdown: Welche Regeln über die Feiertage gelten

Jeweils zwei erwachsene Personen dürfen sich einmal am Tag zwischen 5 und 22 Uhr zu einem einzigen, anderen Haushalt in Südtirol als dem eigenen begeben. Ausnahmen gelten für Minderjährige unter 14 Jahren, sofern mindestens eine der beiden erwachsenen Begleitpersonen die elterliche Verantwortung ausübt, sowie für Menschen mit Beeinträchtigung oder Pflegebedürftige, die im selben Haushalt leben.
Für den Einkauf von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs sind Fahrten in eine angrenzende Gemeinde erlaubt, sofern diese Güter in der eigenen Gemeinde nicht verfügbar sind. Verlassen darf man das Gemeindegebiet in der Osterzeit auch bei sportlichen und Bewegungstätigkeiten zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Innerhalb der Gemeindegrenzen
Bewegungen innerhalb des Gemeindegebietes sind nur aus folgenden Gründen erlaubt: bei nachgewiesenen Arbeitserfordernissen, aus gesundheitlichen, notwendigen oder dringlichen Gründen; für Tätigkeiten oder Dienste, die nicht ausgesetzt sind.
Was öffnen darf
Bars und Restaurants bleiben geschlossen; Restaurants können allerdings von 5 bis 20 Uhr einen Abholservice und von 5 bis 22 Uhr einen Zustelldienst anbieten.
Geschlossen bleiben auch die Einkaufszentren und der Detailhandel, mit Ausnahme jener zur Grundversorgung, die nur am Sonntag geschlossen haben müssen. An allen Tagen öffnen dürfen hingegen Apotheken, Drogeriemärkte, Zeitungskioske und Trafiken sowie Lebensmittelgeschäfte.
Märkte bleiben über die Kar- und Ostertage geschlossen – es sei denn sie verkaufen Lebensmittel oder landwirtschaftliche Gärtnereiprodukte. Alle Dienstleistungen, mit Ausnahme der Putzereien und Bestattungsdienste, sind ausgesetzt.
Einreise nach Südtirol
Bei der Einreise aus Nord- und Osttirol, einem EU-Staat oder der Schweiz gilt bis zum 6. April eine verpflichtende Quarantäne von fünf Tagen. Bei Einreisen aus Österreich bleibt die Quarantäneregel aufgrund der aufgetretenen Virusmutationen hingegen weiterhin bei 14 Tagen.
Ausgenommen von den Quarantäneregeln sind unter anderem Pendler und Studierende, die mindestens einmal wöchentlich zwischen dem Studienort und dem Wohnort in Südtirol pendeln.






