von hm 30.03.2021 06:22 Uhr

Weiterhin strenge Testpflicht für Grenzpendler

Mit einer am Montag verlautbarten Novelle der Einreise-Verordnung verschärft Österreich die Testpflichten für Pendler, um mehr Schutz vor neuen Corona-Virusvarianten zu schaffen. Die schärferen Bestimmungen treten am Donnerstag um Mitternacht in Kraft. Pendler müssen nun bei der Einreise einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Betroffen sind hiervon auch Südtiroler Pendler.

Neue Regeln an der innertirolischen Grenze. (APA)

Die Regelung schließt auch Pendler von und nach Südtirol ein, daneben Nicht-EU- und EWR-Staaten sowie solche aus den „Hochinzidenzstaaten“ Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Für Pendler aus EU- und EWR-Staaten, die keine Hochinzidenzstaaten sind, gilt weiterhin, dass sie bei Einreise ein Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als sieben Tage ist.

Falls kein Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis bei der Einreise vorgewiesen werden kann, muss unverzüglich, jedenfalls innerhalb 24 Stunden, ein molekularbiologischer der ein Antigen-Test durchgeführt werden.

Regelmäßige Pendler werden außerdem dazu verpflichtet, sich weiterhin elektronisch über das Formular der „Pre-Travel-Clearance“ zu registrieren. Diese Registrierung muss jeweils bei Änderung relevanter Daten, spätestens jedoch alle 28 Tage, erneuert werden. Bisher war dies einmal wöchentlich erforderlich.

Kontrollen entfallen

Ab Mittwoch entfallen die gesundheitspolizeilichen Kontrollen für LKW-Fahrer bei der Fahrt nach Nordtirol aufgehoben. Ein negatives Testergebnis ist nur mehr bei der Ausreise von Nordtirol in ein anderes Bundesland erforderlich.

 

(UT24/APA)

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