Weiterhin strenge Testpflicht für Grenzpendler
Die Regelung schließt auch Pendler von und nach Südtirol ein, daneben Nicht-EU- und EWR-Staaten sowie solche aus den „Hochinzidenzstaaten“ Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Für Pendler aus EU- und EWR-Staaten, die keine Hochinzidenzstaaten sind, gilt weiterhin, dass sie bei Einreise ein Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als sieben Tage ist.
Falls kein Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis bei der Einreise vorgewiesen werden kann, muss unverzüglich, jedenfalls innerhalb 24 Stunden, ein molekularbiologischer der ein Antigen-Test durchgeführt werden.
Regelmäßige Pendler werden außerdem dazu verpflichtet, sich weiterhin elektronisch über das Formular der „Pre-Travel-Clearance“ zu registrieren. Diese Registrierung muss jeweils bei Änderung relevanter Daten, spätestens jedoch alle 28 Tage, erneuert werden. Bisher war dies einmal wöchentlich erforderlich.
Kontrollen entfallen
Ab Mittwoch entfallen die gesundheitspolizeilichen Kontrollen für LKW-Fahrer bei der Fahrt nach Nordtirol aufgehoben. Ein negatives Testergebnis ist nur mehr bei der Ausreise von Nordtirol in ein anderes Bundesland erforderlich.
(UT24/APA)