von ca 09.03.2021 13:29 Uhr

Lockdown: Landesregierung vertagt Entscheidung

Die Entscheidung über eine Verlängerung (UT24 berichtete) des bereits herrschenden Lockdowns in Südtirol wird vorerst vertagt. Dies teilte die Landesregierung am Dienstag in einer Pressekonferenz mit. Jedoch wird angedacht, die bereits bestehenden Regeln um mindestens eine weitere Woche zu verlängern. 

Trotz sinkender Inzidenzzahlen, einer offensiven Teststrategie und der gestarteten Impfkampagnen, will die Landesregierung den – seit mittlerweile über einem Monat geltenden – Lockdown weiter verlängern. Der Landeshauptmann, Arno Kompatscher, sprach hierbei von „mindestens einer weiteren Woche.“

Das Auftreten und die Verbreitung von Corona-Mutationen lasse derzeit keine weiteren Lockerungen zu, bestätigt Kompatscher, in der Pressekonferenz am Dienstag.

Die Landesregierung wird die Einstufungen der Regionen durch das römische Gesundheitsministerium abwarten und erst dann eine Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen und bekannt geben.

Neue „Sperrzonen-Gemeinden" - Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Grundschule bleiben offen

Die bereits bekannten Regeln bleiben also weiterhin aufrecht. Ausnahme bilden hierbei die „Sperrzonen-Gemeinden“ für welche im Vorfeld strengere Maßnahmen getroffen wurden: (UT24 berichtete). Hierzu zählen bisher: Taufers im Münstertal, Glurns, Algund, Mals, Schlanders, Partschins, Lana, Meran, Tirol, Schenna, Kuens, Riffian, St. Martin i.P., St. Leonhard i.P. und Moos i.P.

Die strengeren Maßnahmen dieser „Sperrzonen-Gemeinden“ werden deshalb nicht auf das ganze Land ausgebreitet, da es sich bisher „nur um Einzelfälle handelt und sich keine größeren Cluster gebildet haben“, betont der Landeshauptmann.

Neu hinzugekommen sind die Gemeinden Laas, Naturns und Bozen. In diesen werden jedoch Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Grundschule sowie der Unterricht in der Grundschule NICHT geschlossen, sondern weiterhin in Präsenz stattfinden.

Details folgen am Donnerstag oder Freitag

Die derzeitige Verordnung gelte demnach also vorerst noch bis mindestens 22. März . Die Verordnung dazu und auch die Entscheidung über weitere Verlängerungen oder Änderungen der Maßnahmen sollen in den kommenden Tagen ausgearbeitet werden und am Donnerstag 11. März, oder am Freitag, 12. März bekannt gegeben werden.

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