„Bettenbörse“ soll Massentourismus in Südtirol begrenzen

Laut Schuler trete „die Entwicklung des Tourismus in Südtirol somit in eine entscheidende Phase, die nachhaltige Entscheidungen erfordert“.
„Die neuen Leitlinien haben wir aufgrund definierter Zielsetzungen festgelegt“, erklärte Schuler. Eine davon sei ein „Bettenstopp“. Künftig sollen die Nächtigungen in einem Stichzeitraum im Jahr 2019 für die Berechnung der Obergrenze an Betten herangezogen werden. In jenem Rekordjahr gab es 150.000 Betten bei über 33 Millionen Nächtigungen.
Bettenbörse und Obergrenze
Dies gilt sowohl für die einzelnen Betriebe als auch auf Gemeinde- und Landesebene. Auf Gemeindeebene wird dann eine Art Bettenbörse eingeführt. Damit können Betten nach Bedarf neu vergeben werden.
Die neue Obergrenze wirkt sich auch auf Neubau und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben aus: Denn diese sind laut Leitlinien nur mehr im Rahmen der noch verfügbaren Betten und innerhalb der Siedlungsgrenzen möglich. Außerdem ist für neue Betriebe eine bestehende Erschließung Voraussetzung.
Gleichgewicht zwischen Beherbergungsbetrieben
„Wir wollen ein Gleichgewicht zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Urlaub auf dem Bauernhof und Privatvermietern schaffen: Die künftigen Regelungen müssen eine ausgewogene Entwicklung garantieren.“
Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen würden in Südtirol nach wie vor die Familienbetriebe vorherrschen. „Durch die Möglichkeiten der Privatzimmervermietung und des Urlaubs auf dem Bauernhof ist es uns gelungen, den ländlichen Raum lebendig zu halten“, erklärt der Landesrat.






