Erste Gemeinden seit Mitternacht abgeriegelt

Die Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos dürfen seit Sonntag Mitternacht nur mehr mit einem negativen Testergebnis aus dringlichen Gründen verlassen oder betreten werden. Ab Mittwoch riegelt die Landesregierung per Notverordnung auch die Gemeindegebiete von Mals, Lana, Kuens, St. Martin und St. Leonhard ab.
Kaum Ausnahmen
Es gelten kaum Ausnahmen. Der Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest zum Verlassen der jeweiligen Gemeinden darf nicht älter als 72 Stunden sein. Tests sind bei Vorlage einer Eigenerklärung kostenlos. Kinder unter sechs Jahren und Mitarbeiter im Gesundheits- oder Sozialdienst sind von der Verordnung ausgenommen.
Lieferanten, die in die betroffenen Gemeindegebiete fahren oder diese verlassen, um Waren aufzuladen oder abzuladen, ohne einen Kontakt mit anderen Personen zu haben, sind ebenfalls von der Pflicht befreit. Auch die Durchfahrt durch die betroffenen Gemeinden ist gestattet.
Arbeitsverbot zurückgenommen
Sämtliche Aktivitäten mit unmittelbarem Kontakt zwischen Personen sind in den Sperrzonen verboten. Das erstweilige Arbeitsverbot in der vorhergehenden Verordnung für den Handwerk und am Bau nahm der Landeshauptmann wieder zurück. Die Betriebe sind dennoch verpflichtet, das Sicherheitsprotokoll einschließlich regelmäßiger Tests einzuhalten und zu kontrollieren.






