Harter Winter sorgt für Schlaglöcher
Wird der Asphalt spröde oder ist er undicht geflickt, dringt Wasser unter den Belag ein und sammelt sich in Hohlräumen. Bei Frost gefriert das Wasser dann zu Eis, das sich dabei ausdehnt und den Asphalt hebt. Taut das Eis wie dieser Tage auf, bleiben unter der Fahrbahn Wasseransammlungen zurück. Über diesem aufgeweichten Untergrund bricht schließlich der Asphaltbelag unter dem Gewicht der Fahrzeuge ein und zerbröselt.
Das gesamte Ausmaß der Schäden wird sich erst in den kommenden Tagen und Wochen zeigen, wenn die Temperaturen konstant über Null bleiben und auch der letzte Schnee von den Straßen verschwunden ist.
Sanierungsarbeiten
Normalerweise nimmt der Landesstraßendienst die Ausbesserungsarbeiten je nach Höhenlage bereits im März und April vor. Bei niedrigen Temperaturen in der ersten Jahreshälfte verzögern sich die Arbeiten aber immer wieder bis in den Mai, bei Bergstraßen auch einmal bis in den Juni hinein.
Wer haftet?
Doch wer haftet eigentlich für Schäden, die Autofahrern durch Schlaglöcher an ihren Fahrzeugen entstehen? Die Fahrbahnschäden können Reifen und Fahrwerk in Mitleidenschaft ziehen und auch Unfälle verursachen. Laut ÖAMTC haftet der Straßenerhalter, der in dem Fall die Gemeinde ist, nur bei grober Fahrlässigkeit.