Kreditausfall > Kontosperrung > Meldung

Seit Beginn dieses Jahres sind Banken und Finanzvermittler angehalten, einen Kunden in die Kategorie „Ausfall“ einzustufen, wenn dieser für 90 aufeinander folgende Tage auf seinem Konto einen negativen Saldo von mehr als 100 Euro aufweist (500 Euro im Falle von Unternehmen) und wenn diese Überziehung gleichzeitig 1 Prozent der gesamten Kreditverpflichtungen dieses Kunden darstellt.
Außer einer Kontosperrung riskieren die betroffenen Verbraucher eine Meldung ihres Namens an die sog. Risikozentrale (CRIF) als „schlechte Zahler“, woraus dann folgt, dass sie keinen Zugang zu weiteren Finanzierungen des Bankensystems erhalten.
Kreditausfall und notleidende Forderung sind nicht dasselbe
Wie auch die Italienische Zentralbank auf ihrer Webseite erklärt, sind Kreditausfall und notleidende Forderung nicht dasselbe und daher „stimmt es nicht, dass eine Überziehung oder ein Zahlungsverzug für Beträge im Umfang von auch nur 100 Euro automatisch Anlass für eine Meldung als notleidende Forderung zur Folge hat“.
Die Finanzvermittler melden somit einen Kunden nur dann als „notleidende Position“, wenn sie der Ansicht sind, dass er große, nicht nur zeitlich begrenzte Schwierigkeiten hat, die Schuld zurückzuzahlen. Die Einstufung als notleidend setzt voraus, dass eine umfassende Bewertung der finanziellen Situation des Kunden durchgeführt und sich nicht auf einzelne Vorfälle gestützt hat, wie zum Beispiel eine oder mehrere verspätete Zahlungen.
Welche Konsequenzen erwarten Verbraucher bei einem Kreditausfall?
Ist es einem Verbraucher nicht mehr möglich, seine anfallenden Schulden zu begleichen, so müsse dieser sich unverzüglich an seine Bank wenden, um neue Bedingungen und Formen auszuhandeln, welche eine Schuldbegleichung garantieren.
Die Banca d’Italia stellt dazu klar: „Die neue Definition von Kreditausfall bedeutet kein Verbot Kontoüberziehungen zuzulassen. Wie schon bisher können die Banken den Kunden Kontonutzungen zugestehen, die eine Überziehung der vorhandenen Kontoverfügbarkeit ermöglichen beziehungsweise im Falle der Kreditaufnahme die Kreditgrenze überschreiten“.
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„Die Verbraucher sind wegen der neuen Regeln sehr besorgt, da sie ausgerechnet zu einem Zeitpunkt starker wirtschaftlicher Unsicherheit in Kraft treten und deshalb eine Verschiebung vorstellbar gewesen wäre. In jedem Fall erwarten wir, dass die Banken ihre Kunden schriftlich in Kenntnis setzen, bevor sie jemanden als Ausfall einstufen. Damit muss den Kunden eine schnelle Tilgung und die Anwendung von Lösungen ermöglicht werden, die geeignet sind, die Schuldensituation zu beheben“, so der Kommentar von Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS.
Die Verbrauchzentrale steht für Auskünfte und Hilfestellungen zu den Bankprodukten unter der Telefonnummer 0471-975597 oder der Mailadresse info@verbraucherzentrale.it zur Verfügung.






