Nordtirol-Verordnung lässt viele Fragen offen

„Wem müssen die Menschen bei der Ausreise aus [Nord-]Tirol einen negativen Coronatest vorweisen? Wer darf den Test durchführen und bestätigen? Gilt das auch für Menschen, die aufgrund einer durchgemachten Corona-Erkrankung nicht getestet werden, da sie Antikörper haben? Wie sieht der Datenschutz aus?“, fragte am Donnerstag SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
„All diese Fragen sind in der Verordnung nicht beantwortet. Der Spielraum ist groß und daher drohen wieder einmal Aufhebungen von den Höchstgerichten. Verfassungsjuristen haben bereits Bedenken ausgesprochen. Es braucht konkrete Vorgaben, an die sich die Menschen auch halten können“, fordert Yildirim.
Ausnahmen auch für Güter- und Transitverkehr
Ab Freitag darf man aus Nordtirol nur mehr mit einem negativen Coronavirus-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, ausreisen. Ausgenommen von der Maßnahme ist die Nordtiroler Gemeinde Jungholz und das Rißtal. Auch Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr brauchen keinen Test.
Ausnahmen gibt es für den Güterverkehr sowie Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt (UT24 berichtete).
Bundesheer im Assistenzeinsatz
650 Soldaten des Bundesheeres unterstützen die Kontrollen. Die zusätzlichen Kräfte kommen aus Einheiten und Verbänden aus Nordtirol, Kärnten und der Steiermark (UT24 berichtete). Damit sind insgesamt 1.000 Soldaten bei Massentestungen, „Contact-Tracing“ sowie bei Einreise- und Ausreisekontrollen aus Nordtirol eingesetzt.






