Kostenlose Tests für Grenzpendler und Studenten

Die regelmäßige Einreise nach Nord- und Osttirol ist nur demjenigen erlaubt, der über ein ärztliches Zeugnis über und ein gültiges und negatives Testergebnis auf Sars-CoV-2 sowie eine Einreiseregistrierung vorweisen kann.
Wer bei der Einreise kein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, muss binnen 24 Stunden nach erfolgter Einreise einen Corona-Test durchführen.
Pendler
Für Südtirols Grenzpendler heißt das konkret: Zusätzlich zu einem negativen Corona-Testergebnis müssen sie ihre Einreise nach Nord- und Osttirol ab Mittwoch auch registrieren. Die Registrierung und das Corona-Testergebnis sind bis zu sieben Tage gültig. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums oder wenn sich in der Zwischenzeit relevante Daten ändern, muss die Registrierung erneut vorgenommen werden.
Das Land Südtirol stellt dafür kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Anrecht darauf haben jene Personen, die wegen der Arbeit, Schulbildung oder des Studiums regelmäßig von Südtirol nach Österreich einreisen müssen und ihren Hauptwohnsitz in Südtirol haben.
„Damit wollen wir gewährleisten, dass eine Einreise aus beruflichen Gründen und aus Studiengründen weiterhin möglich ist“, erklärt Landesrat Philipp Achammer.
Um den wöchentlichen Antigen-Schnelltest in Anspruch zu nehmen, müssen die betroffenen Südtiroler Pendler eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz notwendig ist und kein Smart Working oder Homeoffice möglich sind.
Schüler und Studenten
Für die Südtiroler Studenten gilt, dass sie nachweisen müssen, an einer österreichischen Universität inskribiert zu sein oder eine österreichische Schule zu besuchen, und in der Woche des gewünschten Tests an verpflichtenden Präsenzveranstaltungen oder Präsenzprüfungen teilnehmen müssen.
Eigenerklärung notwendig
Die Antigen-Schnelltests können die Betroffenen bei einer der auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetrieb gelisteten Apotheken reservieren und nach Vorlage einer Eigenerklärung in Anspruch nehmen.
LPA/UT24






