Lockdown: Partner „besuchen“ nein; Schönheitssalon für Fußpflege offen

Schönheitspfleger dürfen Fußpflegen ausführen
Unklarheiten gab es auch im Bereich der Schönheitspflege. So steht im neuem Dekret des Landeshauptmannes geschrieben, dass körpernahe Berufe für podologische Zwecke arbeiten dürfen.
UT24 hat bei Landesrat Philipp Achammer (SVP) nachgefragt und folgende Rückmeldung erhalten: „Notwendige Fußpflege ist auf jeden Fall erlaubt. Wir werden das auch noch einmal in einem Rundschreiben klarstellen“, bestätigt der Landesrat.
Partnerschaft leben ja - Partner "besuchen" nein
Man darf zum Wohnsitz des Partners zurück, egal ob in oder außerhalb der Gemeinde. Diese Zeilen sollen im aktuellen Dekret noch ausführlich integriert werden.
Nicht möglich sind reine „Besuche“ des Partners. Ein Besuch wäre demnach ein gelegentlicher Kontakt, auf Einladung. Keine Partnerschaft. So soll eine Fahrt zum Wohnsitz des Partners nur dann gültig sein, wenn man dort zumindest teilweise auch lebt.






