von ca 07.02.2021 16:35 Uhr

Bewegung für oder gegen das Leben?

Jedes Jahr am 1. Sonntag im Februar begeht die italienische Bischofskonferenz den „Tag des Lebens“, bei Frauenvertreterinnen besser als „Anti-Abtreibungskampagne“ bekannt ist. Der Tag wurde infolge der Legalisierung der Abtreibung im Jahre 1978 eingeführt.

Symbolbild: Pixabay_congerdesign

Zum Symboltag – welcher heuer auf den 7. Februar fällt – nimmt Christian Raffl, Präsident von “Bewegung für das Leben” wie folgt Stellung: „Dieser besondere Gedenktag wurde infolge der Legalisierung der Abtreibung im Jahre 1978 eingeführt und soll die Menschen an den einmaligen und hohen Wert des menschlichen Lebens erinnern, dessen Schutz immer mehr in Gefahr gerät.“

„Und zwar der Schutz jedes Menschen, ob geboren oder ungeboren, ob jung oder alt, gesund oder krank. Die italienische Bischofskonferenz stellt den heurigen ‘Tag des Lebens’ unter das Motto ‘Die Freiheit soll im Dienst des Lebens stehen.“

Hilfe aufzeigen, anstatt verurteilen

Der Landesbeirat für Chancengleichheit verurteilt die Kampagne von Pro Vita und Bewegung für das Leben: „Eine nicht gewollte Schwangerschaft ist für jede betroffene Frau eine sehr schwierige Situation und umso schwieriger ihre Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch. Wir sollten den Frauen zur Seite stehen und ihnen Möglichkeiten und Hilfestellungen aufzeigen, statt sie zu verurteilen“, sagt die Präsidentin des Beirates, Ulrike Oberhammer.

Eine falsch verstandene Freiheit?

Freiheit bedeute für viele, alles tun und lassen zu können was sie wollen, meint Raffl in einer Stellungnahme. „Sozusagen nach Beliebigkeit.“

„Den Wert des Menschen kann man aber nicht nach Beliebigkeit einteilen. Es ist eine falsch verstandene Freiheit sich anzumaßen, über das Leben eines Menschen verfügen zu können.“

Plakate sollen wieder entfernt werden

Die Frauengruppen der Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK befürchten indes, dass es durch die – seit einiger Zeit an den Werbeflächen angebrachten Plakate der Anti-Abtreibungsbewegungen – einen neuerlichen Angriff auf das 1978 Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch geben könnte. Sie fordern daher Südtirols Bürgermeister auf diese wieder entfernen zu lassen.

„Diese Kampagne der Abtreibungsgegner ist ein Angriff auf das Grundrecht einer Frau, über ihren Körper entscheiden zu können“, so die Vertreter der Frauengruppen.

Gesetz schafft Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch

„Die bei der Kampagne verwendeten Bilder sind manipulativ und irreführend. Ein Fötus in einem sehr fortgeschrittenen Entwicklungsstadium wird mit einem bereits einige Monate alten Kind verglichen“, kritisieren die Gewerkschaftsbünde.

Dem Gesetz zufolge hat einer Frau das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch ausschließlich in den ersten drei Monaten nach Empfängnis.

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwierige und keine unüberlegte Entscheidung, die nicht nur gesetzlich geschützt ist, sondern auch respektiert werden muss. Für uns gewährleistet das Gesetz 194 einen sicheren, legalen und kostenlosen Schwangerschaftsabbruch.“

Jedes Kind habe eine eigene Persönlichkeit

„Dieses Kind ist eine eigene Persönlichkeit und ihm werden das Recht und die Freiheit zu leben, genommen. Die ‚Bewegung für das Leben – Südtirol‘ wird in Zusammenarbeit mit ‚Provita & Famiglia‘ mit einem zweisprachigen Plakat auf dieses Wunder des Lebens aufmerksam machen“, betont Christian Raffl abschließend in seiner Stellungnahme.

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