Corona-Auflagen: Restaurants wieder bis 22 Uhr geöffnet

Die Tätigkeiten der Gastbetriebe sind von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet; die Konsumierung am Tisch ist mit maximal 4 Personen pro Tisch zulässig, außer es handelt sich bei allen um zusammenlebende Personen.
Vormerkung notwendig
Der Konsum von Speisen und Getränken muss ebenfalls auf dem Sitzplatz erfolgen. Restaurants können bis 22.00 Uhr das Abendessen verabreichen, wobei eine Vormerkung erforderlich ist und jedenfalls bleibt die Verabreichung von Speisen und Getränken an der Theke untersagt.
Innerhalb der Beherbergungsbetriebe keine Einschränkungen
Die Tätigkeiten der Verabreichung von Speisen und Getränken innerhalb von Beherbergungsbetrieben unterliegen nicht den reduzierten Öffnungszeiten, vorausgesetzt es handelt sich um Dienste zugunsten der Hausgäste. Der Verkauf von Produkten zum Mitnehmen bleibt von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet, vorausgesetzt es bilden sich inner- und außerhalb des Lokals keine Menschenansammlungen.
Hauszustellung von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt
Der Verkauf von Produkten durch Hauszustellung ist von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet, vorausgesetzt die Gesundheits- und Hygienevorschriften für die Verpackung als auch für den Transport werden eingehalten;
Die Konsumierung von Speisen und Getränken ist auf öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen und sonstigen Orten verboten; davon ausgenommen ist die Einnahme von Speisen und Getränken direkt am Imbisstand bis 18.00 Uhr;






