von ca 26.12.2020 14:40 Uhr

Weihnachtsgruß vom Staatsanwalt

Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit Sven Knoll wird von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Als Anklagegrund wird die Beteiligung an der Erstellung der Plakate genannt. Knoll wollte damit auf den verwehrten Gebrauch der deutschen Muttersprache im Südtiroler Sanitätswesen hinweisen.

Foto: Profil Sven Knoll-Facebook

Nach Angaben des Abgeordneten Sven Knoll, wurde ihm die Anklage am Weihnachtstag zugesandt. Darin enthalten, dass auch das Landesleitungsmitglied Werner Thaler in dem Schriftstück genannt und somit beschuldigt wird.

Wofür er angeklagt wird

In der Aussendung von Sven Knoll wird als Anklagegrund folgender genannt „Weil sie in gemeinsamer Tatbeteiligung ein Plakat mit der Überschrift DER ARZT KONNTE KEIN DEUTSCH sowie HIER STIRBT DAS RECHT AUF GEBRAUCH DER MUTTERSPRACHE und mit einer weiteren Aufschrift UM PATIENTEN ZU VERSTEHEN UND GUT ZU BEHANDELN, MÜSSEN ÄRZTE IN SÜD-TIROL DEUTSCH KÖNNEN! WIR KÄMPFEN FÜR DEIN RECHT entworfen und veröffentlicht haben.“

Sven Knoll zeigt sich verärgert

„Danke Italien… Wenn man zu Weihnachten die schriftliche Mitteilung erhält, dass man angeklagt wird, weil man sich für das Recht der Süd-Tiroler einsetzt, im Krankenhaus die deutsche Muttersprache zu verwenden“, äußert sich Sven Knoll zu der Anklage der Staatsanwaltschaft.

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  1. artim
    27.12.2020

    Wie wichtig es ist/wäre, dass Abgeordnete in Ausübung ihres Amtes geschützt zu sein, sieht man auch an diesem Beispiel. Kaum zu glauben, dass es zudem über einen Monat, von der Ausstellung 27.11.2020 bis zur Zustellung 25.12.2020 (s.o.), braucht, um einen Gerichtsakt der Strafjustiz mittels Carabinieri zuzustellen. Zu Weihnachten, Jahreswechsel … ist dies besonders ärgerlich und schlimm. Auch wegen der knappen Fristen für Anträge, Antrag auf Anhörung bei der Staatsanwaltschaft und einer Stellungnahme.
    Das ist formal aber eine Mitteilung zum Abschluss einer Erhebung bzw. eine Beschuldigung und noch keine Anklage.
    Leider wird im Artikel oben nicht die rechtliche Grundlage angeführt. Das wäre auch interessant.
    Da hat RA Canestrini jedenfalls wieder zu tun.


  2. 27.12.2020

    Wia denn,darf man in SDT nicht mehr Deutsch sprechen, Der Staatsanwalt wäre ehrlicher , wenn er Tolomei und Musolini Posthum seine Anklage ans Grab legen würde.

  3. peterpfendt
    26.12.2020

    gut so!

  4. lowin
    26.12.2020

    Kann man auf gut deutsch erfahren was justitiabel ist an der Feststellung daß Ärzte in öffentlichen Südtiroler Krankenhäusern nicht mehrsprachig sind?

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