von ca 09.12.2020 16:44 Uhr

Covid-19: Soforthilfen und Sonderbeitrage ab morgen zugänglich

Ab dem morgigen 10. Dezember können die Ansuchen um Soforthilfe oder um den Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten bei den Sozialsprengeln in ganz Südtirol eingereicht werden.

APA (Symbolbild/dpa)

Vor zwei Wochen hat die Landesregierung die Wiedereinführung der Covid-19-Soforthilfen beschlossen, ab morgen (10. Dezember) kann darum bei den Sozialsprengeln angesucht werden.

Zugangsvoraussetzungen wurden abgeändert

Die Kriterien für die Soforthilfe Covid-19 und für den Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten wurden im Vergleich zum Frühjahr von der Landesregierung überarbeitet. Mit dem Ziel, die Unterstützung all jenen Menschen zukommen zu lassen, welche die Hilfen auch wirklich benötigen. Anspruchsberechtigt sind demnach Arbeitnehmer oder Selbstständige, die aufgrund des epidemiologischen Notstandes im Zeitraum ab dem ersten Oktober ihre Arbeitstätigkeit für mindestens 15 Tage aussetzen oder reduzieren mussten.

Einkommens- und Vermögensgrenze festgelegt

Neu festgelegt wurde auch die Einkommens- und Vermögensgrenze. Diese bezieht sich demnach auf den jeweiligen Monat, in welchem das Ansuchen eingereicht wird. Erhöht wurde zudem der Betrag der Soforthilfe Covid-19: Mit maximal 900 Euro pro Monat werden künftig Familien für drei Monate unterstützt. Angesucht werden kann noch bis zum 31. März 2021. Das Ansuchen gilt einmalig für drei Monate und kann über den Sozialsprengelen eingereicht werden.

Allgemeine Informationen zur Soforthilfe Covid-19 und zum Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten gibt es online oder unter der Telefonnummer 0471 418006 (Montag bis Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr). Individuelle Beratung und die Antragstellung erfolgen über die Sozialsprengel des jeweiligen Einzugsgebietes.

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