von ca 04.12.2020 09:57 Uhr

Italien verschenkt Geld – so einfach kann man in diesem Land reich werden

Eigentlich sollte das Cashback-Programm bereits seit dem ersten Dezember laufen. Nun wurde der Start auf den 8. Dezember verschoben. Außerdem soll der Kaufkonsum durch große Gewinnprämien angeregt werden. Wie Sie an beiden teilnehmen können und welche Auflagen erfüllt werden müssen.

APA

Das Cashback-Programm und die Kassenbon-Lotterie der italienischen Regierung verfolgen das Ziel, Bürgern und Gewerbetreibende durch Prämien zu steuerlich korrekten Zahlungen zu motivieren. Angespornt wird das Ganze durch sehr hohe Gewinnsummen und der Möglichkeit zu einer einfachen Teilnahme für jeden. Dafür muss man aber folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Volljährigkeit, ansässig in Italien und die Käufe müssen als private Konsumenten (also abseits von wirtschaftlicher Tätigkeit oder einem freien Beruf) ausgeführt werden.

Online-Einkäufe sind davon ausgeschlossen

Dabei gelten nur Zahlungen in physischen Geschäftslokalen. Der Onlinehandel ist ausgeschlossen. Zur Erinnerung: seit 2016 besteht dort die Pflicht, Kartenzahlungen anzunehmen, außer es ist technisch unmöglich.

Bargeldlose Zahlungen werden bevorzugt

Bürger können italienischen Medienberichten zufolge bei der Lotterie auch Zahlungen angegeben, welche sie mit Bargeld beglichen haben. Jedoch seien hier die Gewinnchancen geringer bzw. die Preisklasse eine niedrigere. Bei der bargeldlosen Zahlungsform liegen Gewinnsummen von bis zu 5 Millionen Euro im Topf. Zu den digitalen Zahlungsformen gehören Kreditkarten, Bankomat- bzw. Debitkarten, aufladbare Karten, sowie zahlungsfähige Apps. Für die Gewerbetreibenden arbeitet man derzeit an einem Protokoll, dank welchem für die Mikro-Kartenzahlungen bis zu fünf Euro keine Kommissionen fällig werden sollen.

Um teilnehmen zu können, braucht es außerdem die App IO, in welcher man sich mittels digitaler Identität SPID einloggen muss. Anschließend wird man aufgefordert seine bestehenden Zahlungsinstrumente zu registrieren, mit welchen man zukünftig seine Zahlungen tätigen wird.

Dezember gilt nur als Probephase

Im Monat Dezember will man zunächst das Konzept des „Weihnachts-Cashbacks“ erproben. Hierbei werden den Bürgern Zahlungs-Rückerstattungen von 10 Prozent (max. 150 Euro) auf jeden Einkauf gewährt (UT24 berichtete). Teilnehmen kann, wer in diesem Zeitraum mindestens zehn bargeldlose Zahlungen tätigt.

Wie es im nächsten Jahr weitergeht

Am Ende der Probephase dauern die Zeiträume jeweils 6 Monate:
• 01.01.2021 – 30.06.2021
• 01.07.2020 – 31.12.2021
• 01.01.2022 – 30.06.2022

Während eines jeden Halbjahrs müssen mindestens 50 bargeldlose Zahlungen getätigt werden. Auch hier gibt es eine Rückerstattung von 10% jeder Zahlung bis zu 150 €. Die Rückerstattung wird auf einen Höchstbetrag von 1.500 € pro Semester gewährt.

Extra-Rückerstattung für Kauffreudige

Den ersten 100.000 Teilnehmern, welche die höchste Anzahl von Zahlungen durchführen, wird eine Extra-Prämie von 1.500 Euro ausbezahlt. Diese Extra-Prämie ist für jede Periode des Programms vorgesehen. Ausbezahlten sollten alle Prämien innerhalb von 60 Tagen ab Semesterende werden.

Wichtig laut der Südtiroler Verbraucherzentrale: Bei Zahlungen, die Anrecht auf Steuerabzüge geben – wie freiwillige Spenden, Zahlungen an private Ärzte, Zahlungen für Renovierungsarbeiten usw. – muss man gezwungenermaßen nachverfolgbare Zahlungsinstrumente verwenden, da sonst das Recht auf den Steuerabzug verfällt.

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