von fe 09.11.2020 08:14 Uhr

Die Eigenerklärung ist zurück

Seit Montag ist ganz Südtirol „rote Zone“. Neue Regeln und Einschränkungen sind in Kraft – auch die Verpflichtung immer eine Eigenerklärung bei sich zu führen.

Mit der Verordnung Nr. 68 hat Landeshauptmann Arno Kompatscher ganz Südtirol zur roten Zone erklärt. Das bringt neue Regeln und Einschränkungen mit sich (UT24 berichtete). Und ein Comeback der Eigenerklärung, an die sich viele Bürgerinnen und Bürger noch vom ersten Lockdown im Frühling erinnern werden.

Auch in diesem zweiten Lockdown ist die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger stark eingeschränkt. Erlaubt sind ab jetzt nur noch Bewegungen im eigenen Gemeindegebiet, oder solche die aufgrund von nachgewiesenen Arbeitserfordernissen, gesundheitlichen Gründen, oder Gründen der absoluten Dringlichkeit und Notwendigkeit erfolgen.

Dazu zählen der Weg zur Arbeit und zurück zum eigenen Domizil oder jenes des Partners, das Besuchen pflegebedürftiger Personen und das Gassi gehen mit dem Hund. Auch Wege, um die zugelassenen didaktischen Aktivitäten in Präsenz aufrechtzuerhalten und Kleinkinderbetreuungsdienste aufzusuchen, sind erlaubt. Schüler bis einschließlich der ersten Klasse Mittelschule dürfen also weiterhin zur Schule gehen, Kinder in den Kindergarten. Auch Individualsport im Freien zu machen ist erlaubt, solange Maskenpflicht und Abstandsregeln eingehalten werden.

Alle Bewegungen müssen allerdings mit einer Eigenerklärung begründet werden, die immer mitzuführen ist. Die Vorlage für die Eigenerklärung kann über die Webseite des Landes heruntergeladen werden. Wer von der Polizei kontrolliert wird und noch keine Eigenerklärung ausgefüllt hat, kann dies allerdings auch direkt an Ort und Stelle tun. Die Ordnungskräfte sind laut der Verordnung Nr. 68 dazu verpflichtet die passende Vorlage zur Verfügung zu stellen.

Diese Regeln gelten ab Montag bis einschließlich 22. November für ganz Südtirol. In den einzelnen Gemeinden können die Bürgermeister allerdings auch eigene Präzisierungen dieser Regeln vornehmen.

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